13. September, 2024

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Urteil bestätigt: Fehler bei 5G-Frequenzvergabe

Urteil bestätigt: Fehler bei 5G-Frequenzvergabe

Das Verwaltungsgericht Köln hat geurteilt, dass bei der milliardenschweren 5G-Mobilfunkauktion 2019 Verfahrensfehler begangen wurden. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten das Verfahren beanstandet und letztlich Recht erhalten. Der zentrale Streitpunkt war der mögliche rechtswidrige Einfluss des damaligen Bundesverkehrsministeriums unter Andreas Scheuer (CSU) auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion.

Bei der Auktion wurden Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro versteigert, wobei sich die Telekommunikationskonzerne zu erheblichen Ausbauzielen verpflichteten. Allerdings verzichtete der Bund auf eine Diensteanbieterverpflichtung, was kleinere Anbieter benachteiligte. Es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Politik unrechtmäßig auf die Entscheidung einer eigentlich unabhängigen Behörde eingewirkt hatte.

Der Rechtsstreit zog sich über Jahre bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, welches den Fall 2010 zurück an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen hatte. Die Kölner Richter erklärten nun die Auktionsregeln von 2018 für rechtswidrig.

Die künftigen Auswirkungen des Urteils auf Mobilfunkkunden sind unklar, da es noch nicht rechtskräftig ist. Die Bundesnetzagentur könnte versuchen, eine Revision zu erreichen. Ein Behördensprecher äußerte jedoch Zuversicht, dass der Netzausbau ungestört weitergehen werde.

Freenet begrüßte die Entscheidung und sieht nun Klarheit in der Angelegenheit. „Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot rechtswidrig in die Entscheidung eingeflossen ist“, so ein Sprecher von Freenet. Es sei zwar bedauerlich, dass die verlorenen Wettbewerbsjahre nicht zurückgeholt werden können, doch künftig solle eine wettbewerbsfreundlichere Regulierung erfolgen.