12. März, 2025

Politik

Üppige Altersversorgung: Wie viel Rente bekommen Bundestagsabgeordnete?

Mehr als 300 Politiker scheiden aus dem Bundestag aus – und viele können sich über hohe Rentenansprüche freuen. Die Kritik an den großzügigen Altersbezügen wächst.

Üppige Altersversorgung: Wie viel Rente bekommen Bundestagsabgeordnete?
Während die durchschnittliche gesetzliche Rente bei rund 1.500 Euro liegt, erhalten langjährige Bundestagsabgeordnete oft über 7.000 Euro monatlich – finanziert aus Steuergeldern.

Politik als Karrieresprungbrett – auch für die Rente

Am 25. März konstituiert sich der neue Bundestag, doch für über 300 Abgeordnete endet ihre Zeit im Parlament. Bekannte Namen wie Christian Lindner (FDP), Sahra Wagenknecht (BSW) oder Peter Ramsauer (CSU) verlassen die große politische Bühne. Während einige noch auf ihre Pension warten müssen, erhalten andere ihre „Politikrente“ sofort – und die ist beachtlich.

Wie hoch sind die Rentenansprüche wirklich?

Ein Bundestagsmandat bringt lukrative Altersansprüche mit sich. Bereits nach einem Jahr im Parlament erwerben Abgeordnete Rentenansprüche, die deutlich über denen eines durchschnittlichen Rentners liegen.

Pro Jahr im Bundestag steigt der Pensionsanspruch um 2,5 % der Diät. Wer also 20 Jahre Abgeordneter war, bekommt 50 % der aktuellen Diäten als Rente – das entspricht aktuell rund 5.000 Euro im Monat.

Besonders hohe Ansprüche haben langjährige Minister oder Bundestagsvizepräsidenten wie Petra Pau (Linke), Hans-Peter Friedrich (CSU) oder Renate Künast (Grüne). Viele von ihnen erreichen Mindestansprüche von über 7.000 Euro monatlich.

Politikrente vs. Durchschnittsrente: Ein Vergleich

Zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente in Deutschland beträgt rund 1.500 Euro. Während normale Arbeitnehmer Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten Abgeordnete ihre Altersversorgung komplett steuerfinanziert.

Der Bund der Steuerzahler fordert, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – doch eine Reform ist politisch nicht in Sicht.

Auch ehemalige Minister profitieren von Übergangsgeldern, die sie nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung beziehen. So erhält Christian Lindner nach seiner Entlassung als Finanzminister zwei Jahre lang 50 % seines Ministergehalts – rund 9.000 Euro monatlich, selbst wenn er parallel anderen Tätigkeiten nachgeht.

Kritik an großzügigen Privilegien wächst

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Abgeordnetenpensionen für „unverhältnismäßig hoch“ und fordert, dass Politiker stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Besonders umstritten: Die jährliche Anpassung der Diäten erhöht automatisch auch die Rentenansprüche ehemaliger Abgeordneter.

Trotz der Kritik verteidigen Experten das System. Danny Schindler, Direktor des Instituts für Parlamentarismusforschung, argumentiert, dass hohe Altersbezüge die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Politikern sichern und verhindern, dass sie sich während ihrer Amtszeit wirtschaftlichen Zwängen beugen. Zudem sei die Arbeitsbelastung im Bundestag hoch – viele Abgeordnete arbeiten mehr als 12 Stunden täglich, oft auch am Wochenende.

Zusätzliche Rentenansprüche aus Landtagen und EU-Parlament

Viele Abgeordnete erhalten nicht nur eine Bundestagsrente, sondern auch weitere Pensionsansprüche aus Landtagen oder dem EU-Parlament. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Baden-Württemberg gibt es eigene Versorgungswerke, die nicht mit den Bundestagspensionen verrechnet werden. So profitieren ehemalige Landtagsabgeordnete von doppelten Rentenansprüchen.

Ein prominentes Beispiel: Michael Müller (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) und Christian Lindner (FDP), die vor ihrer Zeit im Bundestag jahrelang in Landesparlamenten saßen und von den zusätzlichen Altersansprüchen profitieren.

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