Nach langen Auseinandersetzungen zwischen Bundestag und Bundesrat ist ein Durchbruch in der Debatte um die Transparenz und finanzielle Unterstützung deutscher Krankenhäuser gelungen. Im Zuge des jüngst gefundenen Kompromisses können Patientinnen und Patienten nun hoffen, schon bald auf ein besseres Informationsangebot und qualitativ transparentere Gesundheitsleistungen zugreifen zu können. Dies folgt dem positiven Bescheid des Vermittlungsausschusses, der die zeitweilige Sperre eines entscheidenden Gesetzes aufhob.
Die Ko-Vorsitzende des Ausschusses, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, bestätigte den Entschluss, der besagt, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Vorhaben, eine Insolvenzwelle unter den Kliniken zu verhindern, nun Gestalt annimmt. Lauterbach selbst äußerte sich optimistisch zu der vereinbarten Verbesserung der finanziellen Mittel für Kliniken sowie zur Überblickbarkeit deren Qualität.
Eine entscheidende Neuerung betrifft einen umfassenden Online-Atlas, der Auskunft über das Leistungsspektrum und die Behandelungsqualität von rund 1700 Krankenhausstandorten in Deutschland gibt. Mithilfe dieser Plattform sollen Einblicke in wesentliche Daten wie Behandlungsfrequenz, Personalschlüssel und Komplikationsraten nach bestimmten Eingriffen verfügbar gemacht werden. Lauterbach betonte, dass der geplante Launch des Portals für den ersten Mai vorgesehen ist.
Des Weiteren sieht das Gesetz die Zuweisung zusätzlicher Liquiditätsmittel in Milliardenhöhe für die Krankenhäuser vor, um sie während der anstehenden großen Krankenhausreform zu stützen. Die Reform, über die auf Bund-Länder-Ebene bereits seit Monaten verhandelt wird, beinhaltet auch bedeutende Neuregelungen zu Vergütungen, von denen die Kliniken profitieren sollen. Lohnsteigerungen der Beschäftigten sollen dabei adäquater in den Betriebskosten reflektiert werden, ein Punkt, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat.
Auf den Weg gebracht wird zudem ein sogenannter 'Transformationsfonds', der mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro bestückt sein und ab 2025 über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung stehen soll. Die Kosten sollen gemäß Lauterbach gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.
Die avisierte Krankenhausreform hat das Ziel, das aktuelle Vergütungssystem zu überarbeiteten, damit Krankenhäuser nicht mehr unter dem Druck stehen, stetig die Fallzahlen zu erhöhen. Zukünftig soll die Vergütung zu 60 Prozent bereits für das Bereithalten von Leistungen erfolgen. Die Krankenkassen sollen ferner auf Basis präziser definierter Leistungsgruppen finanzieren, wodurch auch die Qualitätssicherung gestärkt wird. Lauterbach bestätigte, dass der Entwurf für dieses Gesetz Ende April im Bundeskabinett behandelt werden soll.