20. Oktober, 2024

Politik

Unionsfraktion drängt auf flexibleren Umgang mit ehemaligen Bahngeländen

Unionsfraktion drängt auf flexibleren Umgang mit ehemaligen Bahngeländen

Die Union im Bundestag strebt eine Entlastung der Kommunen bei der Umnutzung nicht mehr benötigter Bahngelände für Wohn- und Bauprojekte an. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau sehen Experten die Notwendigkeit, alle verfügbaren Flächenpotenziale zu nutzen. Hierbei schließt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ulrich Lange, ausdrücklich auch nicht genutzte Flächen der Deutschen Bahn ein. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Flächen nicht brachliegen,“ erklärte Lange gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).

Seit der Gesetzesänderung Ende 2023 genießen Bahnbetriebsflächen besonderen Schutz als Gebiete von „überragendem öffentlichen Interesse“. Eine Umnutzung ist nur gestattet, wenn alternative Projekte dieses besondere öffentliche Interesse übersteigen. Diese Regelung soll verhindern, dass potenziell wichtige Bahnflächen voreilig veräußert und bebaut werden – eine Vorsichtsmaßnahme des Bundes gegen die unerwartete Reaktivierung solcher Grundstücke.

Der Deutsche Städtetag äußerte Bedenken über die aktuellen Regelungen und bezeichnete sie als unnötig restriktiv, während gleichzeitig in vielen Städten bereits Einigungen zur Nutzung solcher Flächen für Wohn- und Infrastrukturprojekte getroffen wurden. Laut Lange darf die Enge der Vorschriften nicht der Grund sein, warum Flächen ungenutzt bleiben. Diese Kritik teilt der Verband Allianz pro Schiene jedoch nicht. Er warnt davor, zu alten Zeiten der Entwidmung zurückzukehren, da das Schienennetz in den letzten Jahrzehnten erheblich verkleinert wurde, was Reaktivierungsprojekte oft behindert.

Unterdessen arbeiten die Ampel-Parteien an einem neuen „Moderne-Schiene-Gesetz“. Ein Kabinettsbeschluss wird noch vor Jahresende erwartet, wie Ende September in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion bekannt wurde.