Die Unionsfraktion will im Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, dessen Schwerpunkt die Regulierung der Migration ist. Es besteht die Möglichkeit, dass der Entwurf eine mehrheitliche Zustimmung erhält, auch ohne die Stimmen von SPD und Grünen, da FDP, AfD und BSW ihre Unterstützung signalisiert haben. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die erneute Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus. Diese Maßnahme betrifft viele syrische Geflüchtete in Deutschland. Bereits zwischen März 2016 und Juli 2018 hatte eine frühere Koalition den Familiennachzug für diese Gruppe ausgesetzt, um die Integrationskapazitäten nicht zu überlasten. Seit August 2018 ist der Nachzugsrahmen auf monatlich 1.000 Personen begrenzt. Zusätzlich sollen die Kompetenzen der Bundespolizei gestärkt werden. Künftig soll sie eigenständig die Abschiebung von Ausreisepflichtigen organisieren können, wenn diese in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgespürt werden. Ebenso soll das Aufenthaltsgesetz um das Ziel der "Begrenzung" des Zuzugs von Ausländern ergänzt werden, ein Passus, den die aktuelle Ampel-Koalition entfernt hatte. Nach der potenziellen Zustimmung im Bundestag müsste sich der Bundesrat ebenfalls mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Ein zeitliches Ziel könnte der März sein, also nach den für den 23. Februar angesetzten Bundestagswahlen. Doch ob im Bundesrat eine Mehrheit erzielt werden kann, bleibt ungewiss.