23. November, 2024

Politik

Ungewisse Zeiten: Strafmaßverkündung im Trump-Prozess vertagt

Ungewisse Zeiten: Strafmaßverkündung im Trump-Prozess vertagt

Im Schweigegeld-Skandal um den zukünftigen US-Präsidenten Donald Trump wird die Entscheidung über die strafrechtlichen Konsequenzen auf unbestimmte Zeit vertagt. Ursprünglich für die kommende Woche vorgesehen, hat Richter Juan Merchan die Frist für die Einreichung von Anträgen bis Anfang Dezember verlängert. Ein endgültiger Termin könnte daher entscheidend verzögert werden. Trumps Verteidigungsteam bemüht sich derweil intensiv darum, das Urteil zu Fall zu bringen, da es den Amtsantritt Trumps am 20. Januar beeinträchtigen könnte. Richter Merchan setzte den 2. Dezember als Frist für solche Anträge fest, während die Staatsanwaltschaft wiederum bis zum 9. Dezember darauf reagieren kann. Trotz ihres festen Standpunkts bleibt die Staatsanwaltschaft offen für eine Verschiebung der Strafmaßverkündung bis nach Trumps zweiter Amtszeit im Jahr 2029. Sollte das Urteil bestehen, könnte Trump als erster verurteilter Straftäter im Oval Office vereidigt werden. Die Verurteilung umfasst 34 Anklagepunkte, darunter die illegale Verschleierung einer Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin während des Wahlkampfs 2016. Dieses historische Urteil gegen einen ehemaligen Präsidenten ist beispiellos in der US-Geschichte. Das Strafmaß sollte ursprünglich im September verkündet werden, wurde jedoch nach einem Antrag Trumps zunächst auf Ende der Präsidentschaftswahlen verschoben. Während einige Experten eine Gefängnisstrafe für möglich halten, gelten Bewährungs- oder Geldstrafen als die wahrscheinlichere Option. Neben dem Schweigegeldfall bergen weitere juristische Auseinandersetzungen mit Trump Risiken. Doch seine Präsidentschaft könnte als Schutzschild gegen Konsequenzen fungieren. Besonders relevant ist ein Verfahren in Washington, in dem Trump wegen mutmaßlichen Wahlbetrugs und seiner Rolle beim Kapitolsturm am 6. Januar 2021 angeklagt ist. Sonderermittler Jack Smith will bis zum 2. Dezember über das weitere Prozedere in diesem Fall entscheiden.