05. April, 2025

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Ungarn plant Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof

Justizminister Tuzson kündigt Rückzug aus dem IStGH an – der Schritt folgt offenbar auf den Haftbefehl gegen Israels Premier Netanjahu. Kritiker warnen vor einem politischen Dammbruch mitten in Europa.

Ungarn plant Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof
Ein Austritt Ungarns aus dem Internationalen Strafgerichtshof würde es in eine Reihe mit Russland, den USA und Burundi stellen – Ländern, die sich dem globalen Strafrecht entziehen.

Ein Austritt, der Fragen aufwirft

Ungarn will raus. Genauer: raus aus dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Das bestätigten mehrere Diplomaten, die an einem Treffen mit Justizminister Bence Tuzson in Budapest teilgenommen haben.

Die Ankündigung wirkt nicht wie ein politischer Testballon, sondern wie eine vorbereitete Kampfansage. Schon in wenigen Wochen könnte eine Resolution im Parlament eingebracht werden – und damit der erste Schritt zum endgültigen Bruch mit einem der zentralen Pfeiler des internationalen Strafrechts.

Dabei geht es nicht um bloße Symbolik. Es geht um die Frage, ob sich ein EU-Staat dauerhaft aus der Idee einer globalen Rechtsordnung verabschiedet. Und ob Viktor Orbán Ungarn damit endgültig auf den Kurs der illiberalen Demokratien à la Trump und Putin festnagelt.

Signal an Den Haag – oder an Washington?

Der Zeitpunkt ist alles andere als zufällig. Noch im März hatte der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen erlassen – eine Entscheidung, die international für heftige Reaktionen sorgte.

In den USA bezeichnete Donald Trump den IStGH daraufhin erneut als „illegal und illegitim“, in Israel sprach man von einer „Schande für die westliche Welt“.

Und Ungarn? Nahm die Vorlage dankend an. Orbán bezeichnete das Urteil als „absurd“, sein Kanzleichef Gergely Gulyás nannte den Gerichtshof „politisiert“. Justizminister Tuzson sprach schon damals von einem möglichen Rückzug – nun ist der Austritt plötzlich offizielle Regierungslinie.

Ungarns Premier Viktor Orbán stellt die internationale Strafgerichtsbarkeit infrage – ein Austritt aus dem IStGH wäre ein beispielloser Schritt innerhalb der EU.

Politische Justiz oder gezielte Entsolidarisierung?

Formal kann jeder Vertragsstaat das Römische Statut kündigen, das die Grundlage des IStGH bildet. Der Austritt wird ein Jahr nach offizieller Mitteilung an die UN wirksam.

Doch ein solcher Schritt ist nicht banal – er bedeutet einen offenen Bruch mit der Idee, dass schwere Menschenrechtsverbrechen grenzüberschreitend geahndet werden können.

Ungarn wäre nicht das erste Land, das diesen Weg geht: Die USA haben das Statut nie ratifiziert, Russland und Burundi sind ausgetreten, und auch die Philippinen unter Rodrigo Duterte haben dem Gericht den Rücken gekehrt. Aber noch nie ist ein EU-Mitglied ausgeschert.

Rechtswissenschaftler und Diplomaten sehen in dem Schritt eine gefährliche Erosion der internationalen Rechtsgemeinschaft. „Wenn sich EU-Staaten vom IStGH abwenden, öffnet das Tür und Tor für selektive Strafverfolgung und politische Willkür“, warnt die ungarische Juristin Zsuzsanna Szentiványi von der Central European University.

Orbáns Trumpismus – mit europäischem Pass

Der Schritt folgt einer Logik, die sich längst durch die Außenpolitik der ungarischen Regierung zieht: Nähe zu autoritären Regimen, Konfrontation mit Brüssel, und nun eine fast demonstrative Annäherung an Trump.

In Budapest ist man sich der geopolitischen Symbolkraft bewusst – der „Trump-Tornado“, wie Orbán ihn nennt, fegt nicht nur über Washington, sondern auch durch das Visegrád-Dreieck.

Offiziell heißt es, der IStGH habe seine Neutralität verloren. Inoffiziell geht es wohl auch darum, Netanjahu zu schützen – und sich gegenüber Trumps Lager in Stellung zu bringen, das den Gerichtshof seit Jahren bekämpft. Schon 2020 hatte Trump Sanktionen gegen IStGH-Ermittler verhängt, die US-Bürger wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan belangen wollten.

Was passiert, wenn das Schule macht?

Die Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden. Polens PiS-Partei – die noch immer ein Wörtchen in der politischen Debatte mitredet – hat sich bereits kritisch zum IStGH geäußert.

Auch Slowakei und Serbien könnten unter bestimmten Konstellationen folgen. Und innerhalb der EU droht ein schwerer Glaubwürdigkeitsverlust, sollte Ungarn als Mitgliedsstaat dauerhaft außerhalb der internationalen Strafgerichtsbarkeit stehen bleiben.

Die EU-Kommission gibt sich bislang bedeckt. In Brüssel heißt es, man beobachte die Entwicklung. Doch im Hintergrund brodelt es. Ein EU-Diplomat sprach gegenüber der IW von einem „ernsthaften Verstoß gegen die europäischen Grundwerte“.

Ein gefährlicher Tabubruch

Dass Orbáns Ungarn sich erneut an der Achse Brüssel–Den Haag–Straßburg reibt, ist keine Überraschung. Neu ist jedoch der Tonfall: Der Austritt aus dem IStGH ist nicht nur juristische Geste, sondern ein politisches Bekenntnis. Ein Bekenntnis gegen eine multilaterale Weltordnung, in der auch die Mächtigen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Dass diese Entscheidung ausgerechnet dann fällt, wenn gegen einen engen Verbündeten Orbáns – den israelischen Premier – ein Haftbefehl ergeht, macht sie doppelt brisant. Und sie stellt die Frage: Was ist Ungarn in dieser Weltordnung noch wert – als verlässlicher Partner, als EU-Mitglied, als Teil des Westens?

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