25. September, 2024

Politik

Umsatzsteuerbefreiung für Musik- und Tanzschulen bleibt

Umsatzsteuerbefreiung für Musik- und Tanzschulen bleibt

Musik- und Tanzschulen können auch in Zukunft auf eine Umsatzsteuerbefreiung zählen. Dies wurde von den Fraktionen der SPD und Grünen während der ersten Lesung des Jahressteuergesetzes im Bundestag am Mittwochabend bestätigt.

Der Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von Detailregelungen. Eine besonders umstrittene Regelung zielt darauf ab, „Leistungen, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen“ von steuerlichen Begünstigungen auszuschließen. Dieser Passus soll jedoch noch vor der finalen Abstimmung im Bundestag angepasst werden.

„Mit uns wird es keine Verteuerung und keine Verschlechterung geben“, betonte der SPD-Abgeordnete Tim Klüssendorf und bekräftigte damit die Position der Regierungsfraktionen.