Ein Expertengremium schlägt eine umfassende Reform der Organisationsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland vor. Der "Zukunftsrat" präsentierte seinen Bericht am Donnerstag in Berlin und ist der Meinung, dass diese Reformen erhebliche Einsparungen ermöglichen könnten. Eine Neugestaltung der ARD soll beispielsweise eine neue Dachorganisation schaffen, die sich um bundesweite Angebote und zentrale Aufgaben kümmert. Dadurch könnten Doppelstrukturen abgebaut werden, während sich die ARD-Landeshäuser verstärkt auf regionale Inhalte konzentrieren sollen.
Auch die operative Leitung der Medienhäuser soll sich verändern. Anstatt eines einzelnen Intendanten oder einer Intendantin schlägt der Rat eine kollegiale Geschäftsleitung vor, um eine zeitgemäße Managementkultur zu fördern. Diese Geschäftsleitung würde in einer möglichen übergeordneten ARD-Dachorganisation sowie bei ZDF und Deutschlandradio zum Einsatz kommen. Gleichzeitig soll der oder die Vorsitzende der Geschäftsleitung ein Letztentscheidungsrecht haben. Der Rat plant außerdem die Etablierung neuer Gremien in der Senderkontrolle und die Umgestaltung bisheriger Organe. Eine Umstrukturierung nach diesem Modell könnte auch für die verschiedenen ARD-Landesrundfunkanstalten sinnvoll sein, heißt es in dem Bericht.
Der Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spricht sich gegen eine Fusion von ARD und ZDF aus und plädiert dafür, dass das Deutschlandradio weiterhin als eigenständiges Unternehmen bestehen bleibt. Ebenso bekennt sich das Gremium zu den bestehenden neun ARD-Landesrundfunkanstalten.
Eine Änderung am Rundfunkbeitrag sieht der Rat nicht vor, allerdings soll das Finanzierungsverfahren überarbeitet werden. Künftig sollte stärker überprüft werden, ob der Auftrag erfüllt wird, und auch eine Indexierung des Rundfunkbeitrags sollte in Erwägung gezogen werden. Dies bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass der Rundfunkbeitrag kontinuierlich steigt. Die unabhängige Finanzkommission KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten), die bisher den Finanzbedarf prüft und den Rundfunkbeitrag vorschlägt, soll bestehen bleiben, jedoch weiterentwickelt werden.
Ob es künftig nur eine einzige Mediathek geben sollte, wurde vom Rat nicht bewertet. Priorität habe zunächst die Vereinheitlichung der Technik. Hierfür soll eine gemeinsame Gesellschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegründet werden.
Der Zukunftsrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatte seit März 2023 im Auftrag der Länder ein Zukunftsbild für den Rundfunk erarbeitet. Die Länder legen in Staatsverträgen fest, welche Aufgaben der Rundfunk erfüllen soll. Die Ergebnisse des Rats sind nicht bindend, sondern dienen als Empfehlung für die Länder.