24. September, 2024

Politik

Ukraine-Flüchtlinge müssen Fahrzeuge in Deutschland registrieren

Ukraine-Flüchtlinge müssen Fahrzeuge in Deutschland registrieren

Flüchtlinge aus der Ukraine sind künftig verpflichtet, ihre mitgebrachten Autos in Deutschland anzumelden, sofern sich diese bereits länger als ein Jahr im Land befinden. Der Bund hat die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Bis zum 30. September gelten noch die bestehenden Ausnahmeregelungen der Bundesländer.

Um das neue Verfahren umzusetzen, wurde ein Fragenkatalog entwickelt, den das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern in den vergangenen Monaten erarbeitet hat. Fahrzeughalter müssen dabei den Behörden unter anderem ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Nutzung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig, und die Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.

Zusätzlich muss das Fahrzeug grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Für Ukraine-Flüchtlinge, die ihren Wohnsitz in die EU verlegen, kann das Fahrzeug als sogenanntes Übersiedlungsgut jedoch von Einfuhrabgaben befreit werden. Diese Regelung gilt laut Verkehrsministerium auch für Fahrzeuge. Genaue Zahlen darüber, wie viele ukrainische Fahrzeuge sich in Deutschland befinden oder von der Neuregelung betroffen sind, liegen aktuell nicht vor.

Bisher mussten ukrainische Fahrzeughalter eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsbehörde ihres deutschen Wohnorts beantragen. Dabei waren eine Haftpflichtversicherung und ein Nachweis über die Verkehrssicherheit erforderlich.