Im Rechtsstreit um die umstrittene Abschöpfung von Überschusserlösen im Rahmen der Strompreisbremse mussten 22 Ökostromunternehmen eine enttäuschende Niederlage hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte die eingereichten Verfassungsbeschwerden ab und bestätigte somit die gesetzliche Regelung. Die betroffenen Ökostromerzeuger hatten gehofft, eine juristische Korrektur des Gesetzes zu erwirken, das sie als einseitige Belastung wahrnahmen. Doch das Gericht entschied anders und ließ keinen Raum für Interpretationen zugunsten der klagenden Firmen. Der Beschluss des Gerichts wird in der Branche voraussichtlich für vermehrte Diskussionen sorgen und könnte langfristig Einfluss auf das Marktverhalten der Ökostromproduzenten haben. Für die Unternehmen steht nun die Frage im Raum, wie sie sich künftig strategisch aufstellen sollen, um mit den geänderten Rahmenbedingungen umzugehen.