26. November, 2024

Reichtum

Überraschung bei der Rente: Witwe erhält weniger als erwartet

Überraschung bei der Rente: Witwe erhält weniger als erwartet

Nach dem Verlust ihres Ehemannes steht eine Frau vor einer unerwarteten finanziellen Überraschung. Ihr Mann, mit dem sie zehn Monate verheiratet war und über acht Jahre zusammenlebte, hatte eine ansehnliche Rente in Höhe von etwa 8.000 US-Dollar pro Monat. Trotz entsprechender Nachfragen vor seinem Tod, erfuhr sie später, dass sie monatlich nur 1.800 US-Dollar erhalten würde, weil das Paar nicht in den Rentenfonds eingezahlt hatte – eine Information, die ihnen vorher nicht mitgeteilt wurde.

„Leider ist dies ein Bereich, in dem leicht Fehler gemacht werden können“, erklärt David Haas, ein zertifizierter Finanzplaner und Präsident von Cereus Financial Advisors. „Man muss von Anfang an festlegen, welche Hinterbliebenenleistung man wählt, und das variiert je nach Unternehmen.“

Je nach gewählter Option kann die Zahlung für den überlebenden Ehepartner unterschiedlich ausfallen. Bei einer 100%-Miteigentümerauszahlung wäre die anfängliche Zahlung zwar geringer, würde aber unverändert nach dem Tod des Ehepartners weiterlaufen. Bei einer 50%-Auszahlung würde die Zahlung um die Hälfte gekürzt, aber während beide leben, höher ausfallen. Ein 0%-Miteigentümerauszahlung würde die höchste Zahlung während des Arbeitslebens bedeuten, aber nach dem Tod alle Zahlungen einstellen.

Emmanuel Eliason, Präsident von Eliason Wealth Management, betont die Notwendigkeit, sich gut über die eigenen Rentenoptionen zu informieren. „Bundesangestellte beispielsweise können eine Teil-Hinterbliebenenleistung von 25% für 5% ihrer Rente oder eine volle Hinterbliebenenleistung von 50% für 10% wählen.“

Jeremy Keil, ein Finanzplaner bei Keil Financial Partners, rät, die ursprünglichen Unterlagen vom Rentenunternehmen anzufordern, um mögliche Fehler zu erkennen. Änderungen an Rentenentscheidungen sind jedoch oft endgültig.

Selbst bei möglichen Kommunikationsproblemen empfiehlt Melissa Caro, Gründerin des Newsletters My Retirement Network, eine Beschwerde bei zuständigen Regulierungsbehörden einzureichen. Zu den Prüfstellen könnten die Employee Benefits Security Administration oder die Pension Benefit Guaranty Corporation gehören.

Für eine vernünftige Altersvorsorge rät es sich, die eigene finanzielle Lage zu überprüfen und gegebenenfalls einen vertrauenswürdigen Finanzplaner hinzuzuziehen.