Eine wichtige Änderung zum Schutz selbstständiger Lehrkräfte in Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen hat der Bundestag verabschiedet. Die Neuregelung des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) soll vor einem drohenden Stellenverlust bewahren. Ein Urteil des Bundessozialgerichts im Juni 2022 hatte erhebliche Unsicherheiten ausgelöst, indem es bei einer Musikschullehrerin eine abhängige Beschäftigung feststellte. Dies stellte die freiberufliche Tätigkeit vieler Lehrerinnen und Lehrer infrage.
Ohne das wertvolle Engagement der selbstständigen Lehrkräfte müsste das bestehende Bildungsangebot stark eingeschränkt werden, da viele Pädagogen ausschließlich als Selbstständige arbeiten möchten. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, erhalten Bildungseinrichtungen nun bis Ende 2026 Zeit, um die notwendigen Anpassungen für die Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit dieser Lehrkräfte umzusetzen.
In dieser Übergangsperiode kann auf die sonst verpflichtende Rückforderung von Sozialbeiträgen verzichtet werden. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung jedoch noch zustimmen, bevor diese verbindlich umgesetzt werden kann. Damit könnten die Weichen für eine flexiblere Handhabung freiberuflicher Bildungsarbeit in Deutschland gestellt werden.