Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, die Berufung des ehemaligen Vizegouverneurs von New York, Brian Benjamin, nicht anzuhören, wodurch das Verfahren gegen ihn aufgrund von Korruptionsvorwürfen fortgesetzt werden kann. Die Vorwürfe beziehen sich auf Wahlkampfspenden eines Entwicklers aus Harlem und könnten den Geltungsbereich des Bundesbestechungsrechts beeinflussen.
Zuvor hatte ein Bezirksrichter die schwerwiegendsten Anklagepunkte abgelehnt, da eine explizite Vereinbarung zwischen Benjamin und dem verstorbenen Entwickler Gerald Migdol fehlte. Das Berufungsgericht sah jedoch genügend Beweise für eine direkte Gegenleistung. Benjamin wird vorgeworfen, staatliche Gelder in Höhe von 50.000 Dollar im Austausch für Spenden umgeleitet zu haben.
Im Plädoyer vor dem Obersten Gerichtshof argumentierten Benjamins Anwälte, dass Wahlkampfspenden als geschützte Meinungsäußerung unter dem Ersten Verfassungszusatz nicht für Korruptionsklagen herangezogen werden können, solange keine eindeutige Vereinbarung vorliegt. Das Justizministerium widersprach und betonte, dass offizielle Handlungen gegen Spenden nicht verfassungsgesichert seien.
Die jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs erschweren es Staatsanwälten zunehmend, Korruptionsfälle gegen Beamte voranzutreiben. In Benjamins Fall stellt der Tod von Migdol eine Herausforderung dar, jedoch beharren die Staatsanwälte darauf, die Anklage aufrechtzuerhalten.