Der einstige Vorstandsvorsitzende von Volkswagen, Martin Winterkorn, sieht den aktuellen Prozess in der Dieselaffäre durch die vermeintliche Befangenheit des Richters beeinträchtigt. Ein entsprechendes Gesuch der Verteidigung, das dem Landgericht Braunschweig zuging, hebt hervor, dass Winterkorns Vertrauen in die Neutralität des Vorsitzenden Richters durch dessen Vorgehen erheblich erschüttert wurde.
Die Verteidigung des 77-Jährigen äußert insbesondere Unmut über die jüngste Terminierung des Verfahrens auf Februar 2025. Diese Ansetzung erfolgte, ohne dass zuvor das Ergebnis einer richterlich angeordneten Einschätzung von Winterkorns Gesundheitszustand vorlag. Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts vom vergangenen Mittwochnachmittag sind insgesamt 89 Verhandlungstage ab dem 4. Februar geplant.
Angesichts des Befangenheitsantrags schwebt nun erneut ein großes Fragezeichen über dem bereits mehrfach verschobenen Prozess. Dem früheren Top-Manager werden schwerwiegende finanzielle Delikte wie gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage zur Last gelegt, wobei sich Winterkorn gegen sämtliche Beschuldigungen verteidigt. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.