Die Universitätsstadt Tübingen in Baden-Württemberg hat mit ihrer innovativen Verpackungssteuer für Einwegartikel einen juristischen Sieg errungen, der bundesweite Implikationen haben könnte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die umstrittene Steuer als verfassungsgemäß bestätigt, indem es die Verfassungsbeschwerde einer Franchisenehmerin von McDonalds zurückwies und einem vorangegangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts damit erneut Legitimität verlieh. Durch diesen Richterspruch erhält die Stadt Tübingen und weitere interessierte Kommunen grünes Licht, lokale Verbrauchssteuern auf Einwegverpackungen zu erheben. Die Tübinger Steuer belastet seit Anfang 2022 Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck mit Abgaben von 20 bis 50 Cent, ungeachtet des Materials. Oberbürgermeister Boris Palmer zeigt sich erfreut über die positive Umweltwirkung in seiner Stadt und erwartet, dass weitere Städte zeitnah diesem Beispiel folgen werden. Auch die Deutsche Umwelthilfe äußert sich positiv und sieht die Entscheidung des Gerichts als Katalysator für eine nationale Umgestaltung hin zu Mehrweg-Lösungen. Der Deutsche Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen befürworten ebenfalls eine bundesweit einheitliche Regelung, geben jedoch zu bedenken, dass ohne eine solche Harmonisierung ein regelrechter Flickenteppich an verschiedenen kommunalen Steuern drohen könnte. Skepsis bleibt bei Unternehmensverbänden bestehen, die vor einem Anstieg der bürokratischen Hürden und der finanziellen Belastung für Betriebe warnen. Der Handel und das Systemgastronomie-Gewerbe sehen die Gefahr einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen Regulierungslandschaft, die umfangreiche Anpassungen erfordern würde. Dennoch geht von Tübingen ein bedeutender Impuls aus, der möglicherweise zu umfassenden rechtlichen Veränderungen auf nationaler Ebene führen könnte.