Im Streit um die Teilnahme von Donald Trump an den Vorwahlen für die Präsidentschaftswahl 2024 hat das Oberste Gericht des US-Bundesstaats Michigan eine Entscheidung getroffen. Gegner Trumps hatten versucht, seinen Namen von den Wahlzetteln streichen zu lassen, doch das Gericht wies die Klage ab. Es erklärte, dass es keine Grundlage sehe, die Angelegenheit genauer zu prüfen.
Diese Entscheidung steht jedoch im krassen Gegensatz zu einem Urteil des Obersten Gerichts des Bundesstaats Colorado. Dort hatte man vor einer Woche entschieden, dass Trump wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 nicht für das Präsidentenamt geeignet sei und somit nicht an den Vorwahlen teilnehmen könne.
Die Bemühungen von Trumps Gegnern, seinen Namen von den Wahlzetteln zu entfernen, erstrecken sich auf mehrere Bundesstaaten. Sie berufen sich auf einen Verfassungszusatz, der Personen von Wahlen ausschließt, die einen 'Aufstand' gegen die Verfassung inszeniert haben. Bisher hatten sie nur in Colorado Erfolg.
Der Fall in Michigan wurde nie vor Gericht verhandelt, sondern wurde von unteren Instanzen abgelehnt. Es ging lediglich um die Frage der Zuständigkeit. Das Oberste Gericht des Bundesstaats hat nun die Klageabweisungen bestätigt.
Die unterschiedlichen Entscheidungen der höchsten juristischen Instanzen in den beiden Bundesstaaten lassen darauf schließen, dass letztendlich der Supreme Court der USA über die Frage entscheiden könnte. Trump hat bereits Berufung gegen das Urteil in Colorado angekündigt. Das Oberste Gericht in Colorado hat seine Entscheidung solange ausgesetzt, bis die Frage im Falle einer Berufung endgültig geklärt ist. Somit wird Trumps Name voraussichtlich Anfang nächsten Jahres auf den Wahlzetteln für die Vorwahl seiner Partei in dem Bundesstaat stehen.