In einer aktuellen Interviewaussage hat der gewählte Präsident Donald Trump sein Vorhaben dargelegt, am Tag seiner Amtseinführung eine umfassende Begnadigung für die an der Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 beteiligten Personen zu verfügen. Trump kündigte in der NBC News-Sendung 'Meet the Press with Kristen Welker' an, schnell handeln zu wollen und seine Unterstützer zu begnadigen, die im Zusammenhang mit dem Versuch, seine Wahl 2020 zu kippen, angeklagt wurden.
Dabei ließ er allerdings gewisse Ausnahmen für jene offen, die sich in seinen Augen 'radikal' oder 'verrückt' verhalten hätten. Über 140 verletzte Polizeibeamte und mehrere Todesfälle sind Folgen des Angriffs gewesen. Trotz allem sprach Trump von einer Korruption in den Anklagen gegen seine Unterstützer und signalisierte, dass er auch die mehr als 900 Angeklagten, die sich schuldig bekannten, möglicherweise begnadigen könnte.
Diese Verlautbarungen, Trumps bisher detaillierteste Äußerungen zu diesem Thema seit seinem Wahlsieg gegen Vizepräsidentin Kamala Harris, nähren die ohnehin hochgesteckten Erwartungen einer breiten Begnadigung, nachdem er am 20. Januar sein Amt antritt. Die Unterstützung für eine umfangreiche Amnestie wächst, insbesondere da Präsident Joe Biden kürzlich seinen Sohn Hunter begnadigte, was Befürworter der Kapitol-Angeklagten als Signal werten.
Kritische Stimmen, wie jene von Professorin Kimberly Wehle, äußern jedoch Bedenken, dass eine großzügige Amnestie ungewollt zu Unruhen oder gar Gewalt im Namen eines Präsidenten führen könne. Im Zuge der bisher größten amerikanischen Ermittlung wurden mindestens 1,572 Personen im Zusammenhang mit der Kapitolstürmung angeklagt, von denen bereits zahlreiche verurteilt wurden.
Anwalt John Pierce fordert eine pauschale Begnadigung, um einen gerechten Maßstab im Umgang mit den Beteiligten zu setzen. Auch verteidigt Norm Pattis prominente Figuren wie Zachary Rehl und Joseph Biggs, die harte Strafen erhielten. Jay Lang, selbst angeklagt, hofft auf einen beginnenden Heilungsprozess der Nation durch die in Aussicht gestellten Begnadigungen.