Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Arbeitgebern den Rücken gestärkt und einen wegweisenden Beschluss gefasst: Gehaltsabrechnungen dürfen künftig ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Verkäuferin der Edeka-Gruppe aus Niedersachsen, die eine Gehaltsabrechnung in Papierform verlangte. Das Gericht entschied jedoch, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die klassische Papierform haben. "Es gibt keinen Anspruch auf Papierform alter Schule", verkündete der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel.
Der Hintergrund der Entscheidung ist eine allgemein zunehmende Verlagerung hin zu digitalen Lösungen in der Personalverwaltung. Viele Unternehmen, branchenübergreifend, haben bereits elektronische Mitarbeiterportale eingerichtet, die den Austausch von Dokumenten erheblich erleichtern, wie Fachleute berichten. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts unterstreicht den Trend und fordert Unternehmen auf, die notwendigen technischen Mittel bereitzustellen, falls Angestellte nicht über eigene Rechner verfügen.
Konkret bedeutet dies für Arbeitnehmer, dass ihnen der Zugang und das Ausdrucken im Betrieb ermöglicht werden muss. Der Fall Edeka verdeutlicht diesen Wandel: Mit einer Betriebsvereinbarung wurde bereits 2021 der Startschuss für das digitale Mitarbeiterportal gegeben. Das Landesarbeitsgericht soll nun noch einige interne Verantwortlichkeiten klären, insbesondere was die Mitbestimmung der Betriebsräte betrifft.