Die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestand stets darin, als Stütze der demokratischen Öffentlichkeit zu fungieren. Diese Aufgabe ist von ungebrochener Relevanz. Doch angesichts des vielfältigen Medienangebots und den veränderten Konsumgewohnheiten der jüngeren Generation, die zunehmend Plattformen wie TikTok und diverse Streamingdienste bevorzugt, stellt sich die Frage nach der zeitgemäßen Ausgestaltung der Rundfunklandschaft. Ist die aktuelle Vielfalt an Hauptsendern, Dritten Programmen und spezialisierten Kanälen noch gerechtfertigt?
Anstatt den juristischen Weg zum Verfassungsgericht zu beschreiten, erscheint es für ARD und ZDF sinnvoller, sich einer intensiven Selbstüberprüfung zu unterziehen. Dabei sollte im Fokus stehen, welche Strukturen gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag tatsächlich erforderlich sind und von welchen man sich trennen könnte. Ebenso entscheidend ist die Frage der nachhaltigen Finanzierung – ein Aspekt, der für private Medien im Übrigen zum täglichen Geschäft gehört.
Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die öffentlich-rechtlichen Medienhäuser in dieser Transformationsphase aufstellen und welche zukunftsweisenden Entscheidungen getroffen werden, um sich den neuen Herausforderungen der Mediennutzung zu stellen.