27. September, 2024

Wirtschaft

Trademarkstreit beigelegt: Haas Automation verliert gegen Steiner und Ten Speed Press

Trademarkstreit beigelegt: Haas Automation verliert gegen Steiner und Ten Speed Press

Der Rechtsstreit von Haas Automation gegen den ehemaligen Teamchef Günther Steiner und seinen Verlag, Ten Speed Press, wurde vom Bezirksgericht für Zentral-Kalifornien abgewiesen. Haas Automation, ein Sponsor des Formel-1-Teams von Gene Haas, hatte eine Klage wegen angeblicher Markenverletzung in Steiners Autobiografie „Surviving to Drive“ von 2023 eingereicht. Laut der Klage soll Steiner „rechtswidrig“ die Markenzeichen und das Handelskleid von Haas Automation zu seinem persönlichen finanziellen Vorteil genutzt haben.

Richter André Birotte Jr. gab dem Antrag der Beklagten auf Abweisung am 25. September statt und verfügte, dass die Klage ohne Möglichkeit zur Änderung abgewiesen wurde. Das Gericht argumentierte, dass die Nutzung der Haas-Markenzeichen durch Steiner und seinen Verlag durch die First Amendment der US-Verfassung geschützt sei, gemäß dem sogenannten Rogers-Test oder alternativ durch nominative fair use. Der Rogers-Test prüft, ob eine Markenverletzung vorliegt, basierend auf künstlerischer Relevanz und Irreführung. Das Gericht entschied, dass der Rogers-Test angemessen war, da Steiner und sein Verlag die Haas-Markenzeichen nicht als Marken oder herkunftskennzeichnende Zeichen für das Buch nutzten.

Das Buch beschreibt Steiners Erfahrungen als Teamchef des Haas F1 Teams, was zwangsläufig die Erwähnung des Namens Haas erforderlich macht. Wie in vielen Sportbiografien werden auch Fotos der Saison gezeigt, die die Haas-Markenzeichen enthalten. Das Gericht stellte fest, dass das Buch künstlerisch relevant und nicht explizit irreführend in Bezug auf die Nutzung der Haas-Markenzeichen sei. Die Fotos dienten der Darstellung des künstlerischen Kontexts der Saison 2022 mit dem Haas F1 Team.

Trotz der Argumentation, dass das Foto auf dem Umschlag eine implizite Unterstützung oder Sponsoring nahelegt, gab es keine explizit irreführende Aussage oder Andeutung durch die Haas-Markenzeichen. Ein Antrag der Verteidigung auf Erstattung der Anwaltskosten wurde abgelehnt, ebenso wie eine Klage nach kalifornischem Common Law wegen unlauterer Geschäftspraktiken.

Unterdessen läuft Steiners Klage gegen Haas in North Carolina weiter. Der ehemalige Teamchef wirft Haas unbezahlte Provisionen und unautorisierte Verwendung seiner Ähnlichkeit vor. Der 59-Jährige leitete Haas als Teamchef seit der Gründung 2014, bevor das Team 2016 in die Formel 1 eintrat, und verließ Haas vor der Saison 2024. Steiner bleibt eine bekannte Figur im Formel-1-Fahrerlager.