Die Labour-Partei hat Pläne vorgestellt, eine europäische Touristenabgabe in Wales einzuführen. Dies könnte ab 2027 Touristen dazu verpflichten, 1,25 £ pro Nacht für Übernachtungen zu zahlen, einschließlich britischer Inlandsreisender. Der eingenommene Betrag soll zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zur Förderung der walisischen Sprache verwendet werden.
Das Gesetz, das diesen Plan unterstützt, soll heute im walisischen Parlament diskutiert werden. Für Hostels und Campingplätze ist eine ermäßigte Gebühr von 75 Pence vorgesehen. Einige Vertreter aus der Übernachtungsbranche warnen jedoch, dass die Abgabe den Unternehmen schaden könnte, besonders in einem Umfeld, das bereits durch erhöhte nationale Sozialversicherungsabgaben belastet ist.
Im Rahmen einer Konsultation, die 2022 stattfand und über 2.000 Rückmeldungen erhielt, äußerten sich Anbieter von Selbstversorger-Unterkünften besorgt, dass eine Steuer nach dem Vorbild von Spanien, Griechenland und Deutschland lokale Wirtschaften schwächen könnte. Besonders nach wiederholten Steuerbelastungen für Ferienvermieter sehen sie diese neue Abgabe kritisch.
Gleichzeitig sehen Befürworter der Abgabe in ihr eine Chance, dringend benötigte Finanzmittel für unter Druck stehende lokale Dienste zu beschaffen. Sie regen an, dass die Einnahmen in den Ausbau von Transportnetzen, das Ökosystemmanagement und die Vermarktung von touristischen Zielen fließen könnten. Auch die Förderung der walisischen Sprache wird als potenzieller Nutznießer der Einnahmen genannt.
Die Debatte über die Erhöhung der Touristensteuer zur Unterstützung lokaler Dienste spaltet auch die Gemüter in anderen Regionen. So musste der Pembrokeshire Council kürzlich eine Reduzierung des Ratssteuerzuschlags für Zweitwohnungsbesitzer erwägen, um den Tourismus nicht weiter zu belasten. Parallel dazu überlegt der Highland Council in Schottland, bis 2026 eine Touristenabgabe von 5 % zu erheben.
In Wales ist weiterhin unklar, wie die Touristensteuer konkret umgesetzt werden soll. Viele Befragte schlagen vor, dass eine relative Steuer, die sich an der Zimmergröße orientiert, gerechter wäre als ein fester Betrag. Beispielhaft wird ein 2-£-Zuschlag auf ein 30-£-B&B-Zimmer genannt, was fast 7 % entspricht, im Gegensatz zu einem Zuschlag von weniger als 0,8 % bei einem 250-£-Zimmer.
Es besteht auch die Sorge, dass der Wettbewerb zwischen den lokalen Behörden zunehmen könnte, wenn diese die Abgabe eigenverantwortlich erheben dürfen.