03. Oktober, 2024

Wirtschaft

Tesla im Arbeitskonflikt: Zweite Klage in Schweden wegen Informationspflicht

Tesla im Arbeitskonflikt: Zweite Klage in Schweden wegen Informationspflicht

In Schweden steht der Automobilhersteller Tesla erneut im Mittelpunkt eines rechtlichen Disputs. Die schwedische Gewerkschaft IF Metall hat eine weitere Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Tesla habe es verabsäumt, Arbeitnehmervertreter über Änderungen am Arbeitsplatz zu informieren, wie es das schwedische Mitbestimmungsgesetz vorschreibt. Dies ist bereits die zweite Klage der Gewerkschaft in diesem Jahr, in der Tesla beschuldigt wird, gegen diese gesetzlichen Verpflichtungen zu verstoßen.

Der Rechtsstreit dauert nunmehr schon ein Jahr an und hat seinen Ursprung in Teslas Weigerung, ein Tarifabkommen zu unterzeichnen. Dies hätte IF Metall die Möglichkeit gegeben, Löhne und Arbeitsbedingungen im Namen der Mitarbeiter zu verhandeln. Laut Tesla biete man attraktive Bedingungen, die den gewerkschaftlichen Forderungen gleichkommen oder diese sogar übertreffen.

Im jüngsten Fall, so die Gewerkschaft, habe Tesla ohne vorherige Information der Gewerkschaft die Verkaufsorganisation im schwedischen Umea umstrukturiert und Teile der Tätigkeit ausgelagert. Diese Umstrukturierung brachte eine Auseinandersetzung hervor, die im Oktober 2023 mit einem Streik der Tesla-Mechaniker begann. In Folge schlossen sich mehr als ein Dutzend Gewerkschaften dem Ausstand an, darunter Hafenarbeiter, Elektriker, Wartungsteams und Reinigungskräfte.

IF Metall argumentiert, dass Tesla keine Auskunft über die Umstrukturierungen gegeben habe, was langfristige Auswirkungen für die Arbeitnehmer in Umea hat. Der Autokonzern schweigt bisher zu den Vorwürfen und bleibt in einer abwartenden Position.