28. Januar, 2025

Politik

Tempo 30 als Schlüssel zu sichereren Städten: Ein Plädoyer für den Fußgängerschutz

Tempo 30 als Schlüssel zu sichereren Städten: Ein Plädoyer für den Fußgängerschutz

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt alarmierende Töne an und fordert verstärkte Maßnahmen für den Schutz von Fußgängern in städtischen Gebieten. Ihrer Ansicht nach sollte innerorts grundsätzlich Tempo 30 gelten, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass jeder Mensch auch Fußgänger ist – sei es nur auf dem Weg zum eigenen Fahrzeug. Besonders in einer alternden Gesellschaft erscheint ein erhöhter Schutz geboten, obwohl die Konzepte dafür unterschiedlich ausfallen.

Statistiken offenbaren, dass Fußgänger im Jahr 2023 die zweitgrößte Gruppe der Unfallbeteiligten mit neun Prozent darstellten. Die Zahl der Unfälle mit Fußgängerbeteiligung nähert sich wieder dem Vor-Corona-Niveau an, und insbesondere Kinder unter 15 sowie Senioren über 75 Jahre sind oft betroffen. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die GdP ihre Forderung nach restriktiveren Maßnahmen, um die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Neben der Reduzierung der innerörtlichen Geschwindigkeit sieht Michael Mertens von der GdP in der Erhöhung von Bußgeldern ein weiteres Potenzial zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Diese Forderung findet Unterstützung auch bei Verkehrsplanern, die verstärkte Sanktionen bei Verkehrsverstößen sowie bauliche Maßnahmen wie „Gehwegnasen“ gefordert sehen.

Parallel dazu mahnt die Verkehrsplanerin Katalin Saary einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung an: Fußgänger sollen bei der Planung an erster Stelle stehen. Entsprechend müssen Fußwege attraktiver gestaltet werden, um deren Nutzung zu fördern. Fachleute werden beim bevorstehenden Verkehrsgerichtstag in Goslar über diese und andere Themen diskutieren, was einmal mehr die Dringlichkeit der Problematik unterstreicht.

Die Unfallschuld trägt in der Mehrheit der Fälle der Autofahrer, was die Rede von Zebrastreifen, Ampeln und vernetzten Technologien als Lösungsansatz befeuert. Allerdings stehen dem keine neuen gesetzlichen Regelungen entgegen, sondern vielmehr der Ruf nach besserer technischer Umsetzung und optimierter Infrastrukturplanung. Die erhoffte Wirkung: Städte, in denen Fußgänger wieder mit einem Gefühl von Sicherheit flanieren können.