22. Oktober, 2024

Politik

Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen: Bund plant Gesetzesänderung

Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen: Bund plant Gesetzesänderung

Die Bundesregierung plant eine Änderung der Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen: Künftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten, um Aufträge von Bund und Konzessionen zu erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundesarbeitsministerium bereits an die Länder und wichtige Verbände übermittelt. Zuvor hatte das Bundesfinanzministerium den Anhörungsprozess verzögert, da es die bürokratischen Hürden als zu hoch einschätzte. Die Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne hatten sich im Koalitionsvertrag von 2021 darauf geeinigt, die Vergaben an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge zu binden. Während das SPD-geführte Arbeitsministerium diese Pläne energisch vorantreibt, äußerte das FDP-geführte Finanzministerium Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Dynamik. Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigte jedoch kürzlich die geplante Verbesserung zum Jubiläum des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Neben der Tariftreue sollen auch Betriebsratswahlen modernisiert werden. In einem Pilotprojekt zwischen März und Mai 2026 soll ermöglicht werden, dass Unternehmen mit bestehendem Betriebsrat die Wahlen online durchführen können. Zusätzlich wird der Schutz von Betriebsratsmitgliedern erhöht: Vergehen gegen Betriebsratsorgane sollen künftig automatisch strafrechtlich verfolgt werden.