Volkswagen sieht sich erneut mit juristischen Herausforderungen konfrontiert, da der Rechtsstreit um die infolge des Sparprogramms gestrichenen Managergehälter in die nächste Instanz geht. Nach Niederlagen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig bereiten sich zahlreiche frühere Führungskräfte darauf vor, Berufung einzulegen. Anwalt Ulrich Conrady, der die betroffenen Manager vertritt, erklärte, dass entsprechende Aufträge zur Einreichung der Berufung bereits vorliegen, obwohl dies formell noch nicht geschehen ist. Die Frist für die Berufung endet am 6. Dezember, was den Klägern ausreichend Zeit für den nächsten Schritt lässt. Das Arbeitsgericht hatte am 15. Oktober entschieden, die ersten 23 Klagen gegen Gehaltskürzungen abzulehnen. Dabei ging es um die Streichung einer Gehaltserhöhung und einer Prämie von 1.000 Euro. Ursprünglich sollten diese finanziellen Anreize im Rahmen einer Tariferhöhung übernommen werden. Etwa 75 weitere Klagen, die sich noch in den Arbeitsgerichtsprozessen befinden, verdeutlichen das Ausmaß der Auseinandersetzung. Hauptsächlich handelt es sich bei den Klägern um im Vorruhestand befindliche Mitarbeiter, deren Gehälter weiterhin von VW getragen werden. Einer der Kläger ist jedoch noch im aktiven Dienst. Diese Führungskräfte hatten im Rahmen von sogenannten Zeit-Wertpapieren ihre Entgelte umgewandelt, um früher in den Ruhestand zu gehen. Trotz der Zusage von 2023, die Tarifbestandteile zu übernehmen, weist VW die Forderungen zurück.