Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetz vorzulegen, das die Tarifbindung in Deutschland stärken soll. Auf dem Bundeskongress der SPD-Jugend in Braunschweig betonte Heil die Notwendigkeit, die Tarifbindung im Land zu erhöhen und fair in den Arbeitsmarkt einzugreifen. Insbesondere sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden.
Das geplante Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrags, den SPD, Grüne und FDP ausgehandelt haben. Dort heißt es, dass die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags der jeweiligen Branche gebunden sein soll. Hierbei soll die Vergabe auf einer einfachen und unbürokratischen Erklärung beruhen.
Allerdings gibt es Bedenken seitens des Arbeitgeberverbandes BDA bezüglich der neuen Regelung. Der Verband sieht gleich mehrere rechtliche Probleme, die durch das geplante Gesetz entstehen könnten. So argumentiert er, dass die Regelung gegen EU-Recht verstoße, da ein Markteintritt ausländischer Anbieter in Deutschland verhindert werde. Zudem führe das Gesetz zu einer Verletzung der grundgesetzlich geschützten Arbeitsvertrags- und Koalitionsfreiheit. Arbeitgeber hätten demnach das Recht, sich keinem Tarifvertrag zu unterwerfen, was durch das Gesetz eingeschränkt werde. Außerdem würden tarifungebundene Unternehmen durch das Gesetz im Wettbewerb diskriminiert.
Wie genau das geplante Gesetz zur Stärkung der Tarifbindung aussehen soll und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, ist bisher noch nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen und Diskussionen zu diesem Thema in den kommenden Monaten verlaufen werden.