Die Swiss Estates AG hat einen langjährigen Rechtsfall mit der Altra Foundation endgültig beigelegt. Ursprünglich im September 2022 am Handelsgericht des Kantons Zürich eingereicht, wurde der Anspruch der Altra Foundation durch das Schweizerische Bundesgericht bestätigt. Die Forderungen wurden nun vollständig beglichen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand der Erwerb von Liegenschaften in den Kantonen Bern und Waadt im Jahr 2014, welcher durch eine Quasifusion im Sinne des Fusionsgesetzes erfolgte. Dabei wurden Unternehmen akquiriert, indem die bisherigen Eigentümer durch Wertpapiere statt durch Bargeld abgefunden wurden. Die Transaktionen wurden ordnungsgemäß abgeschlossen und notariell beurkundet, jedoch verlangte ein Investor im Nachgang die Zahlung des Transaktionspreises in Geld anstelle der ursprünglich vorgesehenen Wertpapiere, obwohl letztere bereits übergeben worden waren. Die Altra Foundation hatte daraufhin ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, das schließlich zu Lasten von Swiss Estates AG endete. Trotz dieser herausfordernden Situation zeigt sich das Management des Unternehmens optimistisch und erwartet keine weiteren nennenswerten Prozesse. Der finanzielle Einfluss auf die Jahresrechnung 2024 wird als minimal eingeschätzt, da die Zahlungen bereits 2023 erfolgswirksam verbucht wurden. Swiss Estates AG konzentriert sich weiterhin auf Investitionen in Wohnimmobilien in der Schweiz und plant, die gekauften Liegenschaften langfristig zu halten und weiterzuentwickeln. Die Aktien des Unternehmens sind an der BX Swiss sowie die Partizipationsscheine auch in Düsseldorf handelbar.