Immer häufiger werden in der Europäischen Union Süßwaren entdeckt, die Cannabinoide enthalten. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Produkte oft leicht mit gewöhnlichen Süßwaren verwechselt werden können, was speziell für Kinder ein Risiko darstellt. Zu den betroffenen Waren zählen Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet. Im vergangenen Jahr wurden über das europäische Warnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) 20 Schnellmeldungen zu solchen verwechselbaren Produkten ausgetauscht. Einige dieser Produkte enthielten neben dem nicht psychoaktiven Cannabidiol (CBD) auch das psychoaktive Hexahydrocannabinol (HHC). Während CBD derzeit noch keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erhalten hat, ist der Verkauf von HHC in Deutschland mittlerweile verboten. Der Anteil der Meldungen zu mit Cannabinoiden versetzten Produkten hat sich von drei Prozent im Jahr 2022 auf sechs Prozent im vergangenen Jahr verdoppelt, wie das BVL weiter mitteilt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr knapp 4.700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien eingereicht, was einen neuen Höchststand markiert. Fast jede achte Meldung, exakt 592, wurde von deutschen Behörden kommuniziert. Bei jeder fünften Meldung war Deutschland das Zielland der beanstandeten Ware. Besonders häufig führten Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei sowie Salmonellen in Geflügelfleisch aus Polen zu Warnungen.