Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen für den Nachtragshaushalt des Bundes hat. Laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker handelt es sich um einen "Super-GAU", der die Ampelregierung vor erhebliche Haushaltsprobleme stellt. Die Gerichtsentscheidung sei klar und eindeutig und zeige der Regierung deutliche Grenzen auf. Zweckgebundene Kreditermächtigungen dürften nicht für ideologiegetriebene Maßnahmen zweckentfremdet werden.
Auch CSU-Generalsekretär Martin Huber bewertet das Urteil als klares Scheitern der "Taschenspielertricks" und "Schummel-Politik" von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Kanzler Olaf Scholz (SPD). Die gesamte Haushaltsplanung der Ampel sei damit hinfällig. Huber geht sogar so weit zu sagen, dass wer unfähig ist, einen verfassungskonformen Haushalt auf die Beine zu stellen, auch regierungsunfähig ist. Josef Zellmeier, CSU-Landtagsabgeordneter, sieht durch das Urteil das Ende der Bundesregierung eingeläutet.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz genutzt werden dürfen. Dadurch wird die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 als verfassungswidrig eingestuft. Mit Erfolg hat die Unionsfraktion im Bundestag gegen das Umschichten geklagt. Infolge der Notfallsituation während der Corona-Pandemie wurde der Haushalt 2021 um 60 Milliarden Euro aufgestockt, indem Kredite aufgenommen wurden. Laut Füracker hebelt es die Schuldenbremse aus, Staatsausgaben in kreditfinanzierte Sondervermögen zu verlagern und hierfür Kreditermächtigungen umzuwidmen.
Füracker betont, dass Bayern seit jeher Wert auf Stabilität und einen soliden Staatshaushalt legt. Im Jahr 2023 wird der Freistaat ohne neue Schulden auskommen. Es wird transparent gewirtschaftet, anstatt den Haushalt durch immer neue kreditfinanzierte Sondervermögen zu untergraben.
Stichpunktliste:
- Albert Füracker
- Ampelregierung
- CSU
- Martin Huber
- Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
- Kanzler Olaf Scholz (SPD)
- Bundesverfassungsgericht
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- Corona-Krise
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