21. April, 2025

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Strommarktreform der EU stärkt Verbraucher und fördert erneuerbare Energien

Strommarktreform der EU stärkt Verbraucher und fördert erneuerbare Energien

Die Europäische Union setzt ein klares Zeichen für Verbraucherschutz und erneuerbare Energien: Mit der Annahme einer grundlegenden Reform des EU-Strommarkts, die der Ministerrat in Brüssel abschließend verabschiedet hat, stellt sich Europa den Herausforderungen eines sich wandelnden Energiemarktes. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft verkündete die finale Annahme der Pläne, die vornehmlich auf stabilere Strompreise abzielen und zugleich den Übergang zu einer nachhaltigen Energieproduktion beschleunigen sollen.

Die extreme Preisvolatilität des vergangenen Jahres, eine direkte Folge der explodierenden Gaspreise durch geopolitische Ereignisse sowie Produktionsausfälle im nuklearen Sektor Frankreichs, machte eine Überarbeitung des bisherigen Strommarktmodells unumgänglich. Das aktualisierte Regelwerk soll den Markt "stabiler, erschwinglicher und nachhaltiger" gestalten. Dieser Schritt spiegelt ein verstärktes europäisches Bekenntnis zu einer kohlenstoffarmen Zukunft wider.

Im Kern bleibt das etablierte "Merit-Order"-Prinzip bestehen, welches die Rangfolge von Kraftwerken bei der Stromerzeugung bestimmt und somit die Preisbildung am Markt regelt. Neu ist jedoch, dass Verbraucher künftig zwischen Festpreisverträgen und dynamischen Preismodellen wählen können, womit sowohl Preisstabilität als auch Flexibilität in der Nutzung preiswerter Energiephasen ermöglicht wird. Zudem werden Informationen über Vertragsmodalitäten transparenter und einseitige Änderungen durch Anbieter eingeschränkt, um faire und stabile Konditionen zu gewährleisten.

Ein besonderer Fokus der Reform liegt auf dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Über staatliche Differenzverträge, sogenannte Contracts for Difference (CfDs), wird eine Mindestpreisgarantie für Stromproduzenten festgelegt, die in umweltschonende Energieprojekte investieren. Dies schafft attraktive Rahmenbedingungen für neue Investitionen in Wind- und Sonnenenergie sowie in die Kernkraft, um die saubere Stromerzeugung voranzutreiben.

Nach der Publikation der Reform im EU-Amtsblatt wird diese binnen 20 Tagen EU-weit gültig sein, wobei einzelne Bestimmungen, wie beispielsweise zum Verbraucherschutz, eine Frist von sechs Monaten für die nationale Implementierung zugestanden bekommen.