Die Verbraucherzentrale Hessen hat den Umfang ihrer rechtlichen Schritte gegen Stromio, einem bekannten Anbieter im Stromsektor, vergrößert. Die ursprünglich eingereichte Musterfeststellungsklage richtet sich nun nicht nur gegen das Unternehmen selbst, sondern auch gegen einen seiner Manager und die Muttergesellschaft, Universal Utility International. Kerstin Wolf von der Verbraucherzentrale erläuterte, dass dieser Schritt die Chancen der betroffenen Stromkunden erhöht, im Anschluss ihre Erstattungsansprüche durchzusetzen.
Allerdings zeigt sich Stromio wenig beeindruckt von der erweiterten Klage. Über einen Anwalt ließ das Unternehmen verlautbaren, dass die Erfolgsaussichten der Klageerweiterung aus ihrer Sicht begrenzt seien. Die Verbraucherzentrale hatte den Stromhändler bereits zuvor wegen Schadensersatzansprüchen verklagt, nachdem Stromio Ende 2021 überraschend zahlreiche langfristige Lieferverträge beendet hatte. Die Kündigungen betrafen potenziell mehrere hunderttausend Kunden, die ohne Vorwarnung in eine teurere Ersatzversorgung wechselten.
Die kontroversen Vertragsauflösungen wurden von Stromio mit beträchtlichen 'Preisexplosionen an den Energiehandelsplätzen' begründet, die durch geopolitische Spannungen verursacht wurden. Die Preise sollen dabei um bis zu 1000 Prozent gestiegen sein, was laut ihrem Anwalt die Grundlage für die außerordentliche Kündigung der Verträge bildete. Stromio entschied sich demnach, diese Maßnahme zu ergreifen, um eine Insolvenz abzuwenden und kundenorientiert zu handeln. Viele Unternehmen in der Branche hätten es anders gehandhabt und Insolvenz angemeldet.
Die rechtliche Auseinandersetzung wird am 17. April vor dem Oberlandesgericht Hamm in einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Betroffene Kunden haben bis zum 16. April die Möglichkeit, sich im Klageregister einzutragen, um von der Klage profitieren zu können. Die Verbraucherzentrale betont die einfache und kostenlose Möglichkeit der Registrierung bis einen Tag vor der Verhandlung.