Die Europäische Union zieht die Zügel an: Fortan gelten in der EU umfassendere Regeln für Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen, die sich auf Unternehmen und Anlageprodukte beziehen. Dieses im Brüsseler Zusammenschluss zustande gekommene Regelwerk zielt darauf ab, das Vertrauen der Investoren in 'grünes' Investieren weiter zu stärken. Im Zentrum steht der Ruf nach zuverlässigeren und vergleichbareren Nachhaltigkeitsratings, den sogenannten ESG-Ratings. Die Maßnahme zielt darauf ab, Transparenz und Integrität bei den Aktivitäten der ESG-Ratinganbieter zu fördern und Interessenkonflikte zu minimieren. Ein entscheidender Schritt in dieser Richtung ist die Verpflichtung der in der EU ansässigen Anbieter, sich von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) genehmigen zu lassen. Zudem müssen sie strenge Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die verwendete Methodik und die Quellen ihrer Informationen. Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende Bedeutung von ESG-Ratings für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte und die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Finanzprodukte. Die nun verabschiedeten Regeln basieren auf einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Vorjahr, der zwischen den Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament abgestimmt wurde. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht kurz bevor, woraufhin die Regeln 20 Tage später in Kraft treten werden. ESG, das als Abkürzung für Environmental, Social und Governance steht, deckt die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab und ist aus den modernen Finanzmärkten nicht mehr wegzudenken.