Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass bei der Bestellung rezeptfreier Medikamente über Plattformen wie den Amazon Marketplace eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden zur Datenverarbeitung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere personenbezogene Informationen wie Name und Lieferadresse, sowie gesundheitsrelevante Angaben, die laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders sensibel sind.
Die wegweisende Entscheidung orientiert sich an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und bestätigt damit einen nachhaltigen Fokus auf Verbraucherschutz und Datenschutz. Unter der Leitung von Richter Thomas Koch stellte das Gericht klar, dass selbst bei apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten eine explizite Zustimmung der Kunden unerlässlich bleibt.
Zuvor hatten Apothekeninhaber und deren Anwälte über den rechtmäßigen Verkauf dieser Produkte online diskutiert, wobei das Oberlandesgericht Naumburg bereits Datenschutzverstöße geahndet hatte. Die Richter bestätigten die vorherigen Urteile und unterstrichen die Bedeutung der persönlichen Datenrechte der Verbraucher, indem sie hervorhoben, dass die Zustimmung zur Datenverarbeitung essenziell für die Benutzerautonomie ist.
Die Entscheidung trifft auf einen lukrativen Markt. Seit 2020, inmitten der Corona-Pandemie, hat der Versandhandel von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen signifikanten Marktanteil von über 20 Prozent erreicht. Besonders bei homöopathischen Produkten ist der Anteil mit einem Drittel der Umsätze im Jahr 2023 besonders hoch.