In einem ungewöhnlichen Schlagabtausch um die Terminsetzung zur Neuwahl des Bundestages steht Bundeswahlleiterin Ruth Brand im Zentrum der Diskussion. Die Unabhängigkeit ihres Amtes betonte ein Sprecher, indem er versicherte, dass keinerlei Beeinflussung bei der Besetzung eines neuen Wahltermins vorliege. Vielmehr sei Brand ihrer gesetzlich verankerten Rolle verpflichtet, die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu gewährleisten.
Sicherheitsbedenken äußerte Brand in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, wobei sie auf die erheblichen Risiken durch zu kurze Fristen hinwies. Die im Grundgesetz vorgegebene Frist von 60 Tagen will sie voll ausschöpfen, um alle notwendigen Maßnahmen rechtskonform umzusetzen.
Der Gegenwind aus der Union ließ nicht lange auf sich warten. Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, ermahnte Brand zur Neutralität und warnte vor einer Ansehensschädigung Deutschlands durch eine degradierende öffentliche Diskussion. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sparte nicht an harscher Kritik, indem er die Haltung der Bundeswahlleiterin als „skandalös und beschämend“ bezeichnete und die Fähigkeit Deutschlands zur rechtzeitigen Wahlabwicklung in Zweifel zog.