Das Bundesverfassungsgericht wird am Donnerstag ein Urteil zu einem kontroversen Teil der Strompreisbremse verkünden. Die seitdem ausgelaufene Maßnahme zielte darauf ab, Verbraucher in Zeiten hoher Stromkosten zu entlasten. Teil der Finanzierung dieser Entlastung war die Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse, die von 22 Ökostrombetreibern angefochten wurde.
Überschusserlöse sind Gewinne, die infolge der im Zuge des russischen Angriffskriegs gestiegenen Gaspreise deutlich über den Prognosen lagen. Aufgrund der Preisgestaltung am Strommarkt, wo Gaskraftwerke oft den Preisrahmen vorgeben, konnten auch Betreiber anderer Energiequellen von diesen Preissteigerungen profitieren, ohne dass ihre eigenen Kosten signifikant angestiegen wären.
Die Kläger, Betreiber von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, argumentieren, dass die Abschöpfung ihrer Gewinne verfassungswidrig sei. Sie betonen, dass die Last der Energiekrise vom Staat und somit aus Steuermitteln getragen werden sollte.