Daniel plant, seine Nachsteuerbeiträge im traditionellen 401(k) in einen Roth IRA zu übertragen, ohne steuerliche Konsequenzen auszulösen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob er seine gesamte 401(k)-Bilanz umschichten möchte. Denn die Regelungen unterscheiden sich wesentlich je nach genauer Bedeutung von „nach Steuer“.
Sollte die gesamte Altersvorsorge übertragen werden, kann Daniel den nachsteuerlichen Anteil problemlos in den Roth IRA überführen, während die steuerdeferierten Beträge in ein traditionelles IRA-Konto wechseln. Dadurch wird keine steuerpflichtige Situation geschaffen, da die Beträge jeweils in einen gleichartig steuerlich behandelten Account transferiert werden können.
Allerdings beeinflussen die Vorgaben des arbeitgebergesponserten Rentenplans, ob eine Umverteilung während der Beschäftigung möglich ist. Daher sollte Daniel unbedingt die Bedingungen seines Plans mit dem zuständigen Verwalter klären.
Ist jedoch lediglich ein Teilbetrag des 401(k) zur Übertragung bestimmt, wird es komplizierter. Gemäß IRS Code Section 72(e)(8) muss bei einer partiellen Entnahme sowohl ein Anteil aus dem vor- als auch dem nachsteuerlichen Teil des Kontos kommen. Damit gestaltet sich die Verteilung proportional.
Daniel, überlege gemeinsam mit einem Finanzberater, wann der beste Zeitpunkt für solch einen Rollover ist, um die für dich günstigste steuerliche Behandlung zu sichern.