Frankfurt. Kapitalmärkte sind stets ein Wechselbad der Gefühle, und so müssen Anleger nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste verbuchen. Doch was vielen nicht bewusst ist: Diese Verluste können sich als wertvolle Steuertricks entpuppen.
Bis zum 15. Dezember haben Anleger die Chance, bei ihrer Bank eine Verlustbescheinigung zu beantragen, um diese dann geschickt in der Steuererklärung zu nutzen.
In einer Welt voller komplexer Finanzinstrumente und internationaler Investments ist das richtige Verständnis für die Verrechnung von Verlusten entscheidend. Vor allem Paare und jene, die in ausländische Märkte investieren, sollten die aktuellen Regelungen genau kennen, um das Beste aus ihrer finanziellen Situation herauszuholen.
Verluste, Gewinne und die Magie der Verlustbescheinigung
Der Countdown läuft: Bis zum 15. Dezember haben Anleger die Gelegenheit, bei ihrem Finanzinstitut eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Warum? Weil diese Bescheinigung der Schlüssel dazu ist, Verluste bei verschiedenen Banken mit Gewinnen zu verrechnen und somit die Steuerlast zu reduzieren.
In der Welt der Kapitalanlagen gibt es verschiedene Verrechnungstöpfe. Aktienverluste können beispielsweise nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Ein interessanter Twist: Ob diese Regelung verfassungskonform ist, liegt derzeit in den Händen des Bundesverfassungsgerichts.
Verrechnungstöpfe, Steuervorteile und die Rolle der Liebe
Nicht nur Einzelpersonen profitieren von diesen Steuertricks. Auch Paare können Verluste eines Partners geschickt mit den Gewinnen des anderen verrechnen. Vorausgesetzt, sie führen ihre Konten bei demselben Finanzinstitut und haben einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt.
Doch Vorsicht: Die rechtliche Grundlage für eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Instituten besteht erst seit Ende 2022.
Internationale Investments und das Spiel mit den Quellensteuern
Für Anleger mit Investments im Ausland gilt es, die Quellensteuern im Blick zu behalten. In vielen Ländern wird auf Kapitalerträge, insbesondere Dividenden, Quellensteuer erhoben. Doch dank Doppelbesteuerungsabkommen kann diese auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Eine Übertragung nicht angerechneter Quellensteuer ins Folgejahr ist jedoch nicht möglich.
Die Zeit rennt – Chancen nutzen, Fristen beachten
Der 15. Dezember markiert nicht nur die Deadline für die Verlustbescheinigung, sondern auch für die Änderung des Freistellungsauftrags. Ein Freistellungsauftrag von 2023 kann bei vielen Banken nur bis zu diesem Datum angepasst werden. Wer diese Fristen versäumt, muss sich gedulden und kann erst im nächsten Jahr wieder die Vorteile dieser steuerlichen Spielereien nutzen.
In einer Welt, in der Kapitalmärkte ständig in Bewegung sind, sind Informationen und Strategien der Schlüssel zum Erfolg. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre finanzielle Strategie zu optimieren und aus Verlusten echte Gewinne zu machen – in der Welt der Anlagen und in der Welt der Steuern.