25. November, 2024

Finanzen

Steuerschreck Vorabpauschale – So sichern sich Fondssparer 2024 ab

Vorabpauschale 2024: Jetzt handeln, um Steuerfallen zu umgehen!

Steuerschreck Vorabpauschale – So sichern sich Fondssparer 2024 ab

Gleich zu Jahresbeginn 2024 steht eine finanzielle Herausforderung vor der Tür, die Millionen von Sparern betrifft. Die sogenannte Vorabpauschale, seit Jahren im Hintergrund, wird plötzlich zur Realität.

Die gute Nachricht: Mit rechtzeitigen Maßnahmen können Fondssparer diese Steuerlast minimieren. Doch wie genau funktioniert die Vorabpauschale, und welche Schritte sind jetzt wichtig?

Das vergangene Jahr 2023 war für Sparer und Anleger durchaus erfreulich. Die Börsen florieren, und selbst Tagesgeldkonten locken mit rund vier Prozent Zinsen. Doch der Glanz des Booms bringt eine Schattenseite mit sich: die Vorabpauschale.

Die Hintergründe: Warum jetzt die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist keine neue Erfindung, sondern resultiert aus der 2018 eingeführten Investmentsteuerreform. Diese sollte die steuerliche Behandlung von Fonds und ETFs angleichen und gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für thesaurierende Fonds.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen der Basiszinssatz bei Null oder darunter lag, steht er für 2024 bei 2,55 Prozent. Dadurch werden erstmals relevante Steuersummen fällig, die viele Anleger überraschen könnten.

Wie funktioniert die Vorabpauschale?

Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt auf Basis des Fondswerts zu Beginn des Steuerjahres, in diesem Fall am 2. Januar 2023. Von diesem Wert werden 2,55 Prozent abgezogen, um den Basisertrag zu ermitteln.

Die Steuer beläuft sich auf 25 Prozent der errechneten Vorabpauschale, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Dieser Betrag wird pauschal um 30 Prozent reduziert, um Kosten im Fonds zu berücksichtigen. Der resultierende Basisertrag wird mit den Ausschüttungen des Fonds verglichen.

Ist der Basisertrag höher, wird die Vorabpauschale fällig.

Teilfreistellung und individuelle Einflüsse

Ein wichtiger Faktor bei der Steuerberechnung ist die Teilfreistellung. Je nach Aktienanteil im Fonds variiert die Teilfreistellungsquote zwischen 30 und 80 Prozent. Dies berücksichtigt die seit 2018 erhobene Körperschaftssteuer auf Dividenden und Mieterträge.

Beispielhaft wird deutlich, dass Fondssparer die individuelle Steuerlast beeinflussen können. Bei einem Aktienanteil von 51 Prozent beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, was die Vorabpauschale reduziert.

Praktische Umsetzung: So geht's

Die Depotbank übernimmt die Berechnung der Vorabpauschale und zieht den fälligen Steuerbetrag entweder vom Verrechnungskonto des Anlegers ein oder verkauft Fondsanteile im entsprechenden Wert.

Sparer können oft selbst entscheiden, welchen Weg sie bevorzugen. Wichtig ist auch die rechtzeitige Erteilung eines Freistellungsauftrags.

Bis zu 1000 Euro an Kapitalerträgen pro Person sind steuerfrei.

Diese sollten gerade zu Beginn des Jahres für die Vorabpauschale genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren.

Fazit: Handeln Sie jetzt!

Die Vorabpauschale ist nicht nur eine zusätzliche finanzielle Belastung, sondern auch eine Chance zur Steueroptimierung. Fondssparer sollten aktiv werden, ihre Freistellungsaufträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Der Blick auf individuelle Teilfreistellungsoptionen kann dabei helfen, die Vorabpauschale zu minimieren und den finanziellen Jahresstart zu erleichtern.