Der wohlverdiente Ruhestand bedeutet keineswegs das Ende finanzieller Verpflichtungen, insbesondere wenn es um Steuern geht. Auch nach dem Ende der beruflichen Tätigkeit müssen Rentner Belege sammeln, Konten verwalten und ihre Steuererklärung abgeben. Die finanzielle Komplexität kann sogar zunehmen, etwa durch Abhebungen aus dem Ruhestandsplan oder Sozialversicherungszahlungen. Ein gut durchdachtes Steuerplanungssystem bleibt folglich unerlässlich.
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Umgang mit Ruhestandskonten. Ab einem Alter von 59 1/2 entfällt zwar die 10%-Strafgebühr auf vorzeitige Abhebungen, doch sollten Rentner darauf achten, dass sie die obligatorischen Abhebungen nach Erreichen des 72. Lebensjahres (oder 73, wenn sie nach dem 1. Januar 2023 72 werden) aus steuerpflichtigen Rentenplänen vornehmen. Dies betrifft insbesondere traditionelle IRAs und 401(k)-Pläne. Allerdings sind Ausschüttungen aus einem Roth IRA im Ruhestand steuerfrei – ein Vorteil für alle, die während ihres Arbeitslebens weise vorgesorgt haben.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die automatische Inanspruchnahme des Pauschbetrags. Dieser liegt für das Steuerjahr 2025 bei 15.000 Dollar bzw. 30.000 Dollar für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bedeutsame medizinische Ausgaben, die 7,5% des bereinigten Bruttoeinkommens überschreiten, können jedoch auf dem Formular Schedule A einzeln aufgeführt werden. In manchen Fällen kann dies vorteilhafter sein als der Pauschbetrag.