08. September, 2024

Wirtschaft

Steuerklassen-Reform sorgt für mehr Gerechtigkeit – Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5 geplant

Steuerklassen-Reform sorgt für mehr Gerechtigkeit – Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5 geplant

Ehepaare und Lebenspartner setzen nach wie vor häufig auf die Steuerklassenkombination 3 und 5. Laut den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes entschieden sich im Veranlagungsjahr 2020 rund 2,1 Millionen der insgesamt 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für diese Kombination. Dies entspricht einem Anteil von 39 Prozent.

Weitere 1,3 Millionen Paare (25 Prozent) wählten Steuerklasse 3, da nur eine Person ein Arbeitseinkommen erzielte. Steuerklasse 4 war bei 1,9 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen die Wahl – also 36 Prozent der Paare. Obwohl diese Verteilung zeigt, dass die Kombi 3 und 5 derzeit am beliebtesten ist, könnte sich dies bald ändern.

Ab 2030 sollen sich die Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner grundlegend wandeln. Der Ansatz der Bundesregierung zielt zwar darauf ab, die letztendliche Steuerbelastung der Paare nicht zu ändern, aber es soll fairer und weniger komplex gestaltet werden. Durch die Einführung des sogenannten Faktorverfahrens in Steuerklasse 4 soll die Lohnsteuer gerechter verteilt und die Problematik häufiger Nachzahlungen gemindert werden.

Derzeit profitieren unterschiedlich verdienende Paare, die die Steuerklassen 3 und 5 gewählt haben: Der Besserverdienende genießt in Steuerklasse 3 höhere Freibeträge, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse 5 höhere Abzüge hat. Diese Regelung ermöglicht es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung ein optimales monatliches Netto zu erzielen. Allerdings entstehen daraus oft Nachzahlungen.

Ein Blick auf die Statistik aus 2020 zeigt, dass fast 46 Prozent der Paare mit Steuerklassenkombination 3 und 5 nachzahlen mussten. Hingegen betrug der Anteil bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen in Steuerklasse 4 nur knapp 5 Prozent. Zudem konnten Steuerpflichtige in Steuerklasse 4 im Jahr 2020 mit Rückerstattungen in Höhe von insgesamt 3,3 Milliarden Euro rechnen, deutlich mehr als die 1,5 Milliarden Euro, die Paare in den Steuerklassen 3 und 5 erhielten.

Mit der Reform will die Bundesregierung die gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung erreichen und damit die finanzielle Planungssicherheit für Paare erhöhen.