Steuern – ein komplexes Terrain, das oft genug für Verwirrung sorgt. Doch keine Sorge, mit dem passenden Schlüssel können Sie nicht nur die Türen der Steuergesetzgebung öffnen, sondern auch Ihren Geldbeutel entlasten.
In den kommenden Abschnitten begleitet Sie die InvestmentWeek auf einer Expedition durch das undurchsichtige Dickicht der Steuerfreibeträge, Pauschalen und Freigrenzen. Hier werden nicht nur die Türen geöffnet, sondern Ihnen wird auch der Weg geleuchtet, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen für die Jahre 2022 und 2023 auf intelligente Weise optimieren können.
Willkommen zu einer Reise, die Ihnen nicht nur den Durchblick bei Ihrer nächsten Steuererklärung verschafft, sondern auch dabei hilft, das Maximum aus Ihrem verdienten Geld herauszuholen.
Freibetrag, Pauschbetrag, Freigrenze – Was bedeuten diese Begriffe?
Der Freibetrag
Bevor wir in die Details der wichtigsten Steuerfreibeträge eintauchen, werfen wir einen Blick auf die Begrifflichkeiten. Der Freibetrag gibt an, bis zu welcher Höhe Ihr Einkommen steuerfrei bleibt.
Er ist sozusagen die magische Grenze, die Sie vor der Steuerpflicht schützt. Pauschbeträge ermöglichen einen pauschalen Abzug von Kosten bei bestimmten Einkünften, ohne mühsamen Einzelnachweis. Freigrenzen hingegen erlauben einen steuerfreien Bereich für bestimmte Einkünfte, der jedoch überschritten werden kann, ohne gleich das gesamte Einkommen zu versteuern.
Der Pauschbetrag
Der Pauschbetrag, als steuerrechtliches Instrument, gewährt Steuerpflichtigen bei bestimmten Einkünften einen vereinfachten und pauschalen Abzug von Kosten. Dieser steuermindernde Betrag wird vom Finanzamt gewährt und ist insbesondere dann von Vorteil, wenn keine detaillierten Nachweise über die tatsächlichen Kosten erbracht werden können.
Die Anwendung von Pauschbeträgen ermöglicht somit eine unkomplizierte steuerliche Entlastung.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Pauschbetrag selbst dann berücksichtigt wird, wenn die tatsächlichen Kosten unter dem pauschal festgelegten Betrag liegen. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige von einem steuerlichen Vorteil profitieren können, auch wenn ihre Ausgaben niedriger sind als der gewährte Pauschbetrag.
In Fällen, in denen mit den spezifischen Einkünften höhere Kosten verbunden sind, besteht die Möglichkeit, diese Kosten gegen Vorlage entsprechender Nachweise geltend zu machen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sämtliche Ausgaben belegbar sein müssen. Der Nachweis dient als Grundlage für die steuerliche Anerkennung der höheren Kosten und stellt sicher, dass die steuerliche Berücksichtigung im Einklang mit den individuellen Gegebenheiten und tatsächlich angefallenen Aufwendungen erfolgt.
Die Freigrenze
Freigrenzen spielen eine entscheidende Rolle in der Besteuerung bestimmter Einkünfte, indem sie einen steuerfreien Bereich für diese Einkünfte festlegen. Diese Freigrenzen dienen als Schutzmechanismus, um geringfügige Einkünfte vor der Steuerpflicht zu bewahren. Ein Beispiel für eine solche Freigrenze findet sich bei privaten Veräußerungsgeschäften, wo aktuell eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr festgesetzt ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass Einkünfte dieser Art bis zu dem festgelegten Betrag steuerfrei bleiben. Sobald jedoch die Freigrenze überschritten wird, unterliegen sämtliche Einkünfte der Besteuerung. Dies bedeutet, dass nicht nur der Betrag, der die Freigrenze überschreitet, sondern der gesamte Gewinn aus dem jeweiligen Einkommensstrom versteuert werden muss.
Steuervorteile im Überblick: Freibeträge und Pauschalen für 2022 und 2023
Grundfreibetrag
Für das Steuerjahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 10.347 Euro (für 2023: 10.908 Euro). Im Zuge des Steuerentlastungspakets I wurde er rückwirkend von 9.984 Euro auf 10.347 Euro für 2022 angehoben. Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter diesem Betrag sind von der Einkommensteuer befreit. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind, können das Doppelte geltend machen: 20.694 Euro für 2022 und 21.816 Euro für 2023.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag hilft beim Steuernsparen bei Geldanlagen. Im Jahr 2022 sind 801 Euro jährliche Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern beträgt der Sparerfreibetrag 1.602 Euro. Für 2023 wird der Sparerfreibetrag auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro für Ehepaare angehoben.
Umzugskostenpauschale
Für Singles beträgt sie 886 Euro (nach dem 31. März 2022, zuvor 870 Euro). Wenn weitere Personen wie Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder mit umziehen, können zusätzlich 590 Euro (bis 31. März 2022, 580 Euro) pro Person abgesetzt werden. Die Pauschale erhöht sich entsprechend.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt, wurde für 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro (für 2023: 1.230 Euro) erhöht. Dieser Betrag ermöglicht die steuerliche Absetzung von Aufwendungen für Fachliteratur, Arbeitsmittel und berufliche Auswärtstätigkeiten.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht die Absetzung entstandener Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause.
Steuerpflichtige können für 2022 fünf Euro pro Tag geltend machen, insgesamt maximal 600 Euro für 120 Tage. Für 2023 wird die Pauschale auf sechs Euro pro Tag erhöht, und maximal 210 Tage sind ansetzbar, was zu einer Höchstgrenze von 1.260 Euro führt – mehr als doppelt so viel wie bisher.
Kinderfreibeträge im Wandel der Jahre
Im Jahr 2022 beträgt der Kinderfreibetrag, einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs, 8548 Euro. Doch 2023 steht eine Erhöhung an, und der Freibetrag klettert auf 8952 Euro.
Elternschaft und Steuervorteile im Detail
Eine relevante Information für Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden: In diesem Fall wird der halbe Betrag für jedes Elternteil berücksichtigt. Der steuerliche Vorteil wird jedoch mit dem ausgezahlten Kindergeld verglichen, und nur die Differenz wird erstattet oder mindert eine eventuelle Steuernachzahlung.
Ausnahmen und Sonderregelungen für den Kinderfreibetrag
Die Altersgrenze für den Kinderfreibetrag liegt prinzipiell bei 18 Jahren. Doch auch volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die nicht berufstätig sind, können davon profitieren. Besondere Regelungen gibt es für Studierende, Auszubildende, Personen in Übergangszeiten zwischen Ausbildungen und solche, die freiwillige soziale Dienste ableisten.
Pflegepauschbetrag – Finanzielle Anerkennung für Pflegende
Der Pflegepauschbetrag ist eine bedeutende finanzielle Anerkennung, die nicht nur für Eltern, sondern auch für pflegende Angehörige von großer Relevanz ist.
Es handelt sich hierbei um einen steuerlichen Vorteil, der aufgrund des Pflegegrades des Pflegebedürftigen gestaffelt ist.
Ab einem Pflegegrad 2 haben pflegende Angehörige Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 600 Euro. Diese Summe erhöht sich bei einem Pflegegrad 3 auf 1100 Euro und steigt weiter mit höheren Pflegegraden auf bis zu 1800 Euro an.
Diese Staffelung berücksichtigt den gesteigerten Pflegeaufwand, der mit fortschreitendem Pflegegrad einhergeht. Sie spiegelt die steigenden Anforderungen an die Pflege und Betreuung wider, die mit höheren Pflegegraden verbunden sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Pflegepauschbetrag als steuerlicher Freibetrag gilt. Das bedeutet, dass die pflegenden Angehörigen diesen Betrag bei ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Diese steuerliche Entlastung soll sicherstellen, dass die finanziellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen, angemessen berücksichtigt werden.
Dieser Aspekt der steuerlichen Förderung soll dazu beitragen, dass pflegende Angehörige die nötige finanzielle Unterstützung erhalten und sich besser auf die Pflege ihrer Familienmitglieder konzentrieren können, ohne dabei übermäßig durch finanzielle Belastungen beeinträchtigt zu werden.
Behindertenpauschbetrag – Entlastung je nach Behinderungsgrad
Der Behindertenpauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderungen, die je nach dem Grad der Behinderung unterschiedliche Beträge ausmacht. Seit 2021 variiert der Behindertenpauschbetrag zwischen 620 und maximal 7.400 Euro.
Der Grad der Behinderung spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des konkreten Pauschbetrags. Dieser Grad wird durch das Versorgungsamt festgestellt und reicht von 20 bis 100 Prozent. Je höher der Grad der Behinderung ist, desto höher fällt in der Regel auch der Behindertenpauschbetrag aus.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Behindertenpauschbetrag unabhängig von den tatsächlichen Kosten für die Behinderung gewährt wird. Er dient vielmehr als pauschale steuerliche Entlastung.
Die Höhe des Pauschbetrags wird in festen Stufen gestaffelt. So erhalten Personen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 25 Prozent einen geringeren Pauschbetrag als solche mit einem Grad von 50 Prozent oder mehr. Diese Staffelung berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen, denen Menschen mit unterschiedlichem Behinderungsgrad gegenüberstehen.
Es ist wichtig, den Behindertenpauschbetrag bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben, um die steuerliche Entlastung geltend zu machen. Dieser Pauschbetrag kann insbesondere für behinderte Steuerpflichtige von erheblicher Bedeutung sein, um die finanzielle Belastung durch die mit der Behinderung verbundenen Kosten zu mildern.
Neben dem Behindertenpauschbetrag gibt es weitere steuerliche Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, wie beispielsweise außergewöhnliche Belastungen oder die Berücksichtigung von Kosten für Hilfsmittel. Steuerliche Regelungen können sich jedoch ändern, und es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Hinterbliebenen-Pauschbetrag – Finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro dient als finanzielle Unterstützung für Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen, insbesondere dann, wenn sie Hinterbliebenenbezüge gemäß dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten.
Der Anspruch auf den Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die betreffenden Personen Hinterbliebenenbezüge nach dem BVG beziehen. Das Bundesversorgungsgesetz regelt die Versorgung von Hinterbliebenen von ehemaligen Soldaten und bestimmten anderen Personen, die bestimmte Dienste für die Bundesrepublik Deutschland geleistet haben.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Hinterbliebenen-Pauschbetrag als Pauschale konzipiert ist und unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben oder Einkünften der Hinterbliebenen gewährt wird. Dies bedeutet, dass der Betrag von 370 Euro als festgelegter Freibetrag berücksichtigt wird und somit die steuerliche Belastung der Hinterbliebenen reduziert.
Für Witwen und Witwer, die nach dem Verlust ihres Ehepartners mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, kann der Hinterbliebenen-Pauschbetrag eine wichtige Hilfe darstellen, um zumindest teilweise die finanzielle Lücke zu schließen. Gleichzeitig trägt er dazu bei, die steuerliche Belastung zu mildern und den Hinterbliebenen eine gewisse finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
Von Übungsleiterfreibetrag bis Ehrenamtspauschale – So nutzen Sie die Vorteile nebenberuflicher Engagements
Nebentätigkeiten können nicht nur das Einkommen aufbessern, sondern auch steuerliche Vorteile bieten. Ob als Künstler, Ausbilder oder im gemeinnützigen Bereich tätig – erfahren Sie hier, welche Regeln für das Steuerjahr 2022 und 2023 bei Nebentätigkeiten gelten und wie Sie von Freibeträgen profitieren können.
Übungsleiterfreibetrag: Bis zu 3000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Für alle, die nebenbei als Künstler, Ausbilder oder in gemeinnützigen Bereichen, wie der Pflege, tätig sind, gibt es gute Neuigkeiten. Der Übungsleiterfreibetrag ermöglicht es, bis zu 3000 Euro im Jahr steuerfrei dazu zu verdienen.
Diese Regelung gilt sowohl für das Steuerjahr 2022 als auch für 2023. Dabei entfallen auch die Beiträge zur Sozialversicherungspflicht. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Nebentätigkeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen bzw. kirchlichen Organisation ausgeübt wird.
Ehrenamtspauschale: Steuerfreie Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Die Ehrenamtspauschale oder der Ehrenamtsfreibetrag ermöglicht es ehrenamtlichen Mitarbeitern, 840 Euro jeweils im Steuerjahr 2022 und 2023 steuerfrei zu erhalten. Eine großzügige Anerkennung für das oft unbezahlbare Engagement im Ehrenamt.
Fazit: Die Kunst des Nebenverdienstes – Steuerliche Chancen nutzen
Nebentätigkeiten sind nicht nur eine Möglichkeit, das Einkommen zu steigern, sondern bieten auch steuerliche Vorteile. Mit dem Übungsleiterfreibetrag und der Ehrenamtspauschale stehen attraktive Optionen bereit, um das Engagement und die Leistung in Nebentätigkeiten angemessen zu honorieren.
Wer die Regeln kennt und geschickt nutzt, kann nicht nur seine Finanzen aufbessern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft leisten.