29. November, 2024

Reichtum

Steuererleichterung für Unverheiratete: BFH erkennt Kosten für PID als außergewöhnliche Belastung an

Steuererleichterung für Unverheiratete: BFH erkennt Kosten für PID als außergewöhnliche Belastung an

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof die Rechte unverheirateter Paare weiter gestärkt: Eine Frau aus Niedersachsen hat erfolgreich gegen ihr Finanzamt geklagt und darf nun die Ausgaben für einen aufwendigen Gentest ihres genetisch vorbelasteten Partners steuerlich geltend machen. Die Münchner Richter sahen es als gerechtfertigt an, die Kosten für die Präimplantationsdiagnostik (PID), die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung erfolgte, als 'außergewöhnliche Belastung' zu werten.

Die Entscheidung des BFH schließt einen mehrjährigen Rechtsstreit ab, in dem das Finanzamt auf dem Standpunkt beharrte, dass nur krankheitsbedingte Aufwendungen für die eigene Gesundheit steuerlich absetzbar seien. Die Klägerin dagegen stand vor der Herausforderung, dass eine natürliche Zeugung mit ihrem Partner eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Behinderungen des Nachwuchses bedeutet hätte. Daher folgte das Paar ärztlichen Empfehlungen und entschied sich für eine PID, bei der der Embryo vor Einpflanzung genetisch untersucht wird – eine Leistung, die mit über 22.000 Euro zu Buche schlug.

Die BFH-Richter stützten ihre Auffassung auf die Bedeutung des medizinischen Eingriffs und die unmittelbare Zwangsläufigkeit der Kosten angesichts der genetischen Situation des Mannes. Sie bestätigten zudem das Urteil der Vorinstanz, das niedersächsische Finanzgericht, welches der Frau bereits ein Absetzen der von ihr getragenen Summe von nahezu 10.000 Euro zugesprochen hatte, obwohl das Finanzamt in Revision gegangen war.

Dieses Urteil ist von besonderer Tragweite, da es die fehlende Eheschließung zwischen den Partnern als irrelevant für die Anerkennung der finanziellen Belastung einstuft. Jedoch bleibt das Wohl des Kindes in dieser gerichtlichen Entscheidung außen vor – ob dieses mittlerweile gesund zur Welt gekommen ist, ist allein den Finanzgerichten nicht bekannt, deren Fokus rein auf der steuerlichen Beurteilung liegt.