Im indischen Steuerwesen könnte es bald Überraschungen geben: Ein Vorschlag zur Reduzierung der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) auf Liefergebühren von Essen steht im Raum. Der aktuelle Steuersatz von 18 Prozent könnte auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies berichten Quellen von CNBC-TV18 vor dem 55. Treffen des GST-Rates, das am 21. Dezember 2024 in Jaisalmer, Rajasthan, geplant ist.
Für Verbraucher, die auf Lieferplattformen Essen bestellen, könnte das zu spürbaren Kosteneinsparungen führen. Die angedachte Steuersenkung folgt Anträgen der Anbieter von Essenslieferungen im E-Commerce auf Gleichstellung mit traditionellen Restaurantleistungen. Der GST-Rat hat bereits eine Empfehlung vorliegen, dass die mögliche Anpassung rückwirkend zum 1. Januar 2022 wirksam sein solle.
Eine Einschränkung bleibt dennoch: E-Commerce-Anbieter hätten bei diesem verminderten Satz keinen Anspruch mehr auf Vorsteuerabzug bei der GST-Erklärung. Diese Regelung könnte die Steuervorteile, die aktuell aus dem 18-Prozent-Satz resultieren, erheblich reduzieren.
Für den Essensliefersektor steht weit mehr auf dem Spiel als nur Konsumentenersparnisse. Die neuen Regelungen könnten sich maßgeblich auf die finanzielle Planung der Plattformen auswirken. Eine Absenkung der Steuer ohne Vorsteuerkompensation könnte, obwohl der Umsatzsteuersatz gesenkt wird, die Gesamtsteuerlast für einige Betreiber steigen lassen.
Die Branche verfolgt mögliche Änderungen mit Argusaugen, insbesondere nach den jüngsten Benachrichtigungen der Steuerbehörden an Unternehmen wie Zomato. Eine Steuerkürzung könnte die Kostenstruktur für Online-Essenslieferungen in Indien nachhaltig verändern. Interessanterweise wurde Zomato von der indischen Steuerbehörde kürzlich zu Nachzahlungen von rund 8,04 Milliarden Rupien (etwa 94,8 Millionen US-Dollar) aus den Jahren 2019 bis 2022 verpflichtet.