Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Pläne zur stärkeren Entlastung bei der Einkommensteuer bekannt gegeben. Der Grundfreibetrag, also der Einkommensanteil, der nicht besteuert wird, soll im kommenden Jahr um 312 Euro auf 12.096 Euro ansteigen. Im darauffolgenden Jahr sollen es 12.348 Euro werden, was eine größere Erhöhung als ursprünglich vorgesehen darstellt. Diese Anpassungen basieren auf zwei Berichten des Finanzministeriums, die das Existenzminimum und die kalte Progression bei Steuern untersuchen. Zunächst erfolgen Abstimmungen darüber innerhalb der Bundesregierung. Diese Berichte bilden die Basis für die regelmäßige Neufestsetzung der Freibeträge. Bereits im Juli hatte die Regierung beschlossen, die Freibeträge - inklusive jener für Kinder und des Kindergelds - zu erhöhen. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des Grundfreibetrags ist als Reaktion auf gestiegene Konsumpreise gedacht, die die Steuerlast der Bürger erhöhten und soll etwa 200 Millionen Euro jährlich kosten. Die Erhöhung des Kindergelds um 5 Euro auf 255 Euro im nächsten Jahr und die des Kinderfreibetrags um 60 Euro wurden als ausreichend erachtet, auch wenn der Existenzminimumbericht diese nicht zwingend erforderlich hält. Diese Maßnahmen bleiben jedoch bestehen, selbst ohne rechtliche Verpflichtung.