22. Dezember, 2024

Wirtschaft

Steuerdebatte in Indien: Luftfahrt bleibt außen vor

Steuerdebatte in Indien: Luftfahrt bleibt außen vor

In einem aktuellen Beschluss hat ein indisches Regierungsgremium den Vorstoß der Luftfahrtbranche, Kerosin unter die einheitliche Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) zu stellen, abgelehnt. Der indische Finanzminister äußerte sich nach einer Sitzung des Gremiums dazu und bestätigte, dass die Entscheidung geblieben sei, den Staaten weiterhin die Kontrolle über die Besteuerung von Flugturbinentreibstoff (ATF) zu überlassen. Die Luftfahrtgesellschaften hatten intensiv für die Einbeziehung in das GST-System geworben, um eine landesweit einheitliche Abgabe zu erreichen. Die Bundesstaaten jedoch befürchten erhebliche Einnahmeverluste und lehnten die Idee geschlossen ab.

Der von der Finanzministerin Nirmala Sitharaman und Vertretern der Landesregierungen geleitete Rat entschied auch, eine GST von 18 % auf alle gebrauchten oder alten Fahrzeuge zu erheben, die von registrierten Verkäufern veräußert werden. Dies schließt auch Elektrofahrzeuge ein. Beim direkten Verkauf zwischen Privatpersonen fällt keine Steuer an.

Zudem wurde die Entscheidung über eine mögliche Senkung der Steuern auf bestimmte Lebens- und Krankenversicherungsprämien vertagt. Eine solche Maßnahme hätte als ein wichtiger Anreiz für mehr Versicherungsabschlüsse in Indien gegolten. Laut Finanzministerin Sitharaman bedarf es hier noch weiterführender Diskussionen.