Die deutschen Haushalte dürfen sich ab Januar auf eine lange ersehnte Entlastung freuen: Das Kindergeld wird um fünf Euro angehoben, während umfassende Anpassungen in der Einkommensteuer kalte Progressionen abfedern sollen. Dies sind neben einem angehobenen Grundfreibetrag von 312 Euro wesentliche Bestandteile eines Gesetzespakets, das Bundeskanzler Olaf Scholz noch vor Jahresende erfolgreich durch den Bundesrat gebracht hat.
Finanzminister Jörg Kukies betont den positiven Effekt auf Wirtschaft und Konsum, indem er eine verstärkte Kaufkraft für die Verbraucher ankündigt. Dennoch bleibt der SPD-Politiker in Teilen enttäuscht, da ursprünglich geplante Fördermaßnahmen aufgrund politischer Kompromisse mit FDP und Union entfallen mussten. Für Familien bedeutet dies konkrete Erleichterungen, während die Länder und Kommunen Einnahmeverluste hinnehmen müssen.
Das Institut der deutschen Wirtschaft bremst jedoch die Euphorie. Viele Haushalte werden im neuen Jahr trotz Entlastungen einen geringeren Nettolohn sehen, denn steigende Sozialabgaben kompensieren die steuerlichen Vorteile nicht gänzlich. Besonders Alleinerziehende stehen vor der Herausforderung, ihre finanzielle Situation ausreichend zu verbessern.
Obgleich das Gesetz offiziell beschlossen wurde, werden die meisten Steuererleichterungen erst verspätet auf den Lohnabrechnungen sichtbar sein. Bürger müssen bis März auf konkrete Effekte warten, während das erhöhte Kindergeld pünktlich zum Jahresanfang ausbezahlt wird. Diese Verzögerung betrifft jedoch nicht die Motivation der Regierung, die mit den Reformen langfristig Stabilität und Wachstum fördern will.