Die Besteuerung von Sozialversicherungsleistungen hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 1984 zu einem Brennpunkt für viele Rentner entwickelt. Ursprünglich von der Bundesregierung eingeführt, um den Sozialversicherungstrustfonds vor Zahlungsunfähigkeit zu schützen, betraf die Steuer damals weniger als 10% der Berechtigten. Die Nichtberücksichtigung der Inflation seitens des Kongresses hat jedoch dazu geführt, dass mittlerweile über 50% der Rentner ihre Sozialversicherungszahlungen versteuern müssen. Bereits während seiner Wahlkampagne sprach sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump für die Abschaffung der Steuer auf Sozialversicherungsleistungen aus. "Senioren sollten keine Steuern auf Sozialversicherung zahlen", proklamierte er im Juli auf seiner Social-Media-Plattform und wiederholte dies in späteren Interviews. Mit seiner Wiederwahl hoffen Millionen von Rentnern, dass er dieses Versprechen einlösen könnte. Jedoch sind die Aussichten auf eine tatsächliche Umsetzung dieser politischen Ankündigung eher trüb. Das gravierende Finanzierungsproblem der Sozialversicherung würde durch eine Abschaffung der Steuer noch verschärft werden. Sozialversicherungsleistungen unterliegen der bundesstaatlichen Einkommenssteuer, sofern das kumulierte Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet – bestehend aus dem modifizierten Bruttoeinkommen, nicht steuerpflichtigen Zinsen und der Hälfte der Sozialversicherungsleistungen. Seit der Einführung der Steuer wurden die Einkommensgrenzen nie an die Inflation angepasst, was angesichts jährlich steigender Zahlungen aufgrund von Löhnen und Lebenshaltungskostenerhöhungen problematisch ist. Dies bedeutet, dass der Anteil der Rentner, die Steuern zahlen müssen, weiter steigen wird, solange der Gesetzgeber nicht entweder die Steuer abschafft oder die Einkommensgrenzen anpasst – was in naher Zukunft jedoch unwahrscheinlich bleibt.