Das Thema Steuern erlangt im Ruhestand eine besondere Bedeutung, denn auch bei sorgfältigen Spar- und Investitionsstrategien während der Berufsjahre bleibt die Herausforderung bestehen, möglichst viel von den Ersparnissen zu bewahren. Ein entscheidender Aspekt ist die kluge Gestaltung der Finanzen, um die Steuerlast zu minimieren.
Ein wichtiges Beispiel sind die Sozialversicherungsleistungen. Während frühere Generationen oft nicht steuerlich belastet wurden, müssen heutige Rentner damit rechnen, dass bis zu 50 % oder sogar 85 % ihrer Leistungen besteuert werden. Seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 1984 hat sich die Anzahl der Betroffenen stark erhöht und der Trend geht weiter nach oben.
Die individuelle Steuersituation hängt stark von verschiedenen Faktoren ab. Eine fachkundige Beratung durch einen Finanzberater kann dabei helfen, die Feinheiten zu verstehen und optimal zu gestalten.
#### Einkommensgrenzen als Steuerfalle
Ob und in welchem Maße Ihre Sozialversicherungsleistungen besteuert werden, hängt von Ihrem Jahreseinkommen aus anderen steuerpflichtigen Quellen ab. Dazu zählen beispielsweise Rentenzahlungen, Abhebungen aus steuerpflichtigen Rentenkonten sowie Zinsen oder Glücksspielgewinne. Wer mehr als die festgelegten Einkommensgrenzen verdient, muss seine Sozialleistungen bis zu einem gewissen Prozentsatz versteuern.
Für Alleinstehende gilt: Wer 2.500 Euro monatlich aus Sozialleistungen erhält, sollte darauf achten, dass zusätzliches Einkommen 10.000 Euro nicht überschreitet, um unterhalb der 50%-Steuergrenze zu bleiben. Überschreitet das Einkommen 19.000 Euro, fällt man in den 85%-Besteuerungsbereich. Um die Steuerbelastung zu reduzieren, gibt es jedoch Lösungen.
Eine viel diskutierte Strategie ist die Umwandlung eines steuerlich aufgeschobenen IRA oder 401(k) in ein Roth IRA. Die dabei anfallende Einkommenssteuer auf den umgewandelten Betrag sorgt dafür, dass spätere Abhebungen nicht mehr zum kombinierten Einkommen gezählt werden und somit steuerfrei sind. Zukünftige Gewinne im Roth bleiben ebenfalls steuerfrei, und die gefürchtete erforderliche Mindestausschüttung entfällt, wodurch sich die Belastung Ihrer Sozialleistungen vermeiden lässt. Die richtige Planung vor Beginn des Sozialleistungsbezugs kann dabei entscheidend sein.