19. Oktober, 2024

Wirtschaft

Steigende Belastungen für Besitzer von Zweitimmobilien: Fiskus im Fokus

Steigende Belastungen für Besitzer von Zweitimmobilien: Fiskus im Fokus

Besitzer von Zweitimmobilien sehen sich seit einiger Zeit mit wachsenden Kosten konfrontiert. Grund dafür sind nicht nur steigende Immobilienwerte, sondern auch höhere Grundsteuern und steigende Prämien für Versicherungen. Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen könnten bald noch weiter verschärft werden. Der Kapitalertragssteuersatz bleibt zwar voraussichtlich unverändert, doch es gibt andere Hebel, die der Finanzminister möglicherweise betätigen könnte.

Ein Augenmerk liegt auf der Gemeindesteuer: Bereits jetzt können englische Gemeinden für unbewohnte Zweitwohnungen eine Erhöhung der Steuer um 100 Prozent verlangen. Bisher waren möblierte Objekte noch ausgenommen, dies soll sich jedoch ab April 2025 ändern. In Wales sind Gemeinden bereits berechtigt, den Steuersatz für Zweitwohnungen auf bis zu 300 Prozent anzuheben, was einige Eigentümer zum Verkauf bewegt hat.

Für Anleger, die einen Zweitwohnsitz erwerben, besteht die Gefahr, bald stärker zur Kasse gebeten zu werden. Während sie aktuell etwa 3 Prozent Stempelsteuer auf den Kaufpreis entrichten, könnte dieser Satz ab April steigen. Die im Jahr 2022 eingeführten Erhöhungen der Freibeträge für die Stempelsteuer, die zu einer temporären Entlastung geführt hatten, werden von der aktuellen Regierung aller Voraussicht nach nicht verlängert.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Erbschaftssteuersystem anzupassen, was den Übergang von Zweitimmobilien auf Erben erschweren könnte. Momentan sind Immobiliengeschenke unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit, könnten jedoch künftig unter eine strengere Kontrolle fallen. Zudem bleiben Diskussionen zur möglichen Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf Immobilienverkäufe im Raum.

Unverheiratete Paare sollten jedoch genau überlegen, ob sie den Bund der Ehe eingehen, da dies dazu führen könnte, dass eine der beiden Immobilien als Zweitwohnsitz zählt und steuerlich anders bewertet wird. Auch der strategische Einsatz von Trusts oder die Aufteilung der Immobilie zwischen Ehepartnern könnten Wege sein, steuerliche Vorteile zu nutzen.

In Anbetracht der steuerlichen Komplexität ist es ratsam, sich rechtzeitig über Möglichkeiten der Steueroptimierung zu informieren, um gegebenenfalls auf neue Regelungen flexibel reagieren zu können.